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Streit um Dünencampingplatz geht weiter: Urteil vertagt

Es bleibt abzuwarten, wer im Streit um das Regenbogencamp in Prerow Recht bekommen wird. Ein Gericht hat eine Verhandlung ausgesetzt, weil ein anderes Gericht noch zu entscheiden hat. Ein drittes Gericht bereitet sich vor.

Blick auf einen Campingplatz an der Ostsee.
Blick auf einen Campingplatz an der Ostsee.

Prozess - Streit um Dünencampingplatz geht weiter: Urteil vertagt

Der Landgericht Stralsund hat die Verhandlungen in der Mietstreitigkeit über den known Campingplatz Regenbogencamp in Prerow ausgesetzt. Anfangs wird in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald eine Entscheidung erwartet, wie der Vorsitzende Richter der 6. Zivilkammer, Frank Bechlin, am Freitag bekanntgab: "Wir werden das nicht jetzt entscheiden." In Greifswald geht es um die 2022-Vergabe eines Teils des Regenbogencamps vom Bund zum Land Mecklenburg-Vorpommern.

Der langezeitige Betreiber, Regenbogen AG, und das Land Mecklenburg-Vorpommern konnten sich bei einer Anhörung am Landgericht Stralsund am 6. Juni nicht einigen. Eine Berufung gegen die Aussetzungsbeschluss kann eingelegt werden, der dann vom Oberlandesgericht Rostock entschieden werden müsste.

Betreiber: Wir sind für Gespräche offen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Eigentümer des betreffenden Teilstücks des Campingplatzes. Das Landgericht soll ermitteln, ob ein Mietvertrag noch gültig ist, den das Land am 31. Dezember 2023 beendet hat. Die Regenbogen AG argumentierte, dass der Vertrag bis 2042 läuft.

"Wir möchten nochmal betonen, dass wir immer offen für Gespräche waren und sind. Das war auch die ausdrückliche Wunsch des Gerichts. Nichts hat sich in den Tatsachen geändert, die 2024-Camping-Saison ist für alle Campingplätze gesichert," sagte der Geschäftsführer der Regenbogen AG, Patrick Voßhall, am Freitag. Die Aussetzung der Verhandlungen mit Bezug auf die laufenden Verfahren am Verwaltungsgericht zeigt, wie komplex die rechtliche Situation um den Regenbogencamp ist.

Wann die Verhandlungen am Landgericht Stralsund wieder aufgenommen werden, wird Richter Bechlin nicht mehr leiten. Die Entscheidung am Freitag war einer seiner letzten offiziellen Tätigkeiten, da es sein letzter Arbeitstag vor seiner vorzeitigen Pensionierung war. Neben den beiden Journalisten und zwei dauerhaften Campern waren nur zwei anwesend. Bechlin lobte den angenehmen Atmosphäre während der mündlichen Verhandlung am 3. Juni retrospektiv.

Es geht um Millionen

Vor der Kammer war es um einen ungefähr 15-Hektar-Teil des Campingplatzes im Wald, auf dem die Regenbogen AG Infrastruktur wie Sanitäranlagen, Stromschaltern und Wasseranschlüsse errichtet hat. Das Land hat den Mietvertrag am 31. Dezember 2023 beendet. Die Regenbogen AG hat den Platz jedoch nicht geräumt.

Das Unternehmen aus Schleswig-Holstein argumentiert, dass der Vertrag bis 2042 läuft und auch Schadensersatzansprüche geltend macht, z.B. für die Investitionen, die in den Campingplatz in den letzten Jahrzehnten getätigt wurden. Das ist auch ein Prinzipanspruch des Landes.

Die Regenbogen AG hat ein kürzeres Vertragsverhältnis bis 2028 und eine Schadensersatzsumme von rund 16 Millionen Euro vorgeschlagen als Kompromiss. Für die Gesamtdauer bis 2042 hätte das Unternehmen nach eigenen Angaben Verluste in Höhe von rund 42 Millionen Euro eingebüßt.

Tischdecke "relativ" in zwei Hälften geteilt

Die Anwälte des Staates forderten während der mündlichen Verhandlung drei Wochen vorher die Wirksamkeit der Kündigung. Es gibt kein alternatives Modell. "Die Tischdecke ist relativ zerrissen", sagte einer der Anwälte für den Staat MV. "Nach 30 Jahren ist etwas aufgegeben". Die Tatsache, dass kein Schneidungsgebiet gefunden wurde, ist wahrscheinlich auf die finanziellen Forderungen zurückzuführen. "Das Rechnungsbuch ist das Problem", betont der zweite Anwalt für den Staat. Wir handeln aus verschiedenen Sphären.

Die Auseinandersetzung betrifft derzeit die beiden Landgerichte von Stralsund und Rostock, sowie das Verwaltungsgericht Greifswald. Insgesamt gehen es um vier Verfahren, in denen unter anderem die Frage des Ausschreibungsverfahrens für einen neuen Mieter und verschiedene Bereiche thematisiert wird. Das Landgericht Rostock behandelt am 14. Oktober in einem Verhandlungsausschuss eine Klage zur Enteignung des Anlegestreifens, also des Sand- und Dünenbereichs, auf dem die Campingplätze liegen. Das staatliche Umwelt- und Naturschutz-Stiftung ist Eigentümer der Bereiche.

Regenbogen AG

  1. Das Verfahrensunderbrechung am Landgericht Stralsund im Mietstreit über den Regenbogencamp in Prerow ist mit einer anstehenden Entscheidung am Verwaltungsgericht Greifswald verbunden, das sich mit der 2022-Verteilung eines Teils des Regenbogencamps vom Bundessregierung an die Land Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt.
  2. Das Landgericht Rostock entscheidet über eine Berufung gegen die Unterbrechungsbeschluss, wenn entweder die Land Mecklenburg-Vorpommern oder die Regenbogen AG dies tun.
  3. Der Regenbogencamp in Prerow ist ein Campingplatz, der seit 30 Jahren von Regenbogen AG betrieben wird und Anlagen wie Sanitäranlagen, Stromschaltern und Wasseranschlüsse umfasst.
  4. Rostock und Greifswald sind zwei Städte in Mecklenburg-Vorpommern, wobei letztere der Sitz des Oberlandesgerichts ist, das eventuell in der Regenbogensiedlungssstreit einberufen werden könnte.
  5. Prerow ist eine beliebte Touristenziel in Mecklenburg-Vorpommern bekannt für seine Strände und Natur, wodurch die Mietstreit über den Regenbogencamp für die lokale Tourismusindustrie bedeutend ist.

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