Der frühere Top-Schiedsrichter Manuel Gräfe hat im Rechtsstreit mit dem DFB wegen Altersdiskriminierung 48.500 Euro zugesprochen bekommen. Für eine erneute Aufnahme in die Bundesliga-Schiedsrichterliste kommt der 49-jährige Berliner allerdings nicht in Frage. Dieser Deklarationsantrag ist falsch. Das Urteil wurde am Mittwoch von Wilhelm Wolf, Präsident des Landgerichts Frankfurt/Main, bekannt gegeben. Kernstück dieses Prozesses ist die vom DFB festgelegte Altersgrenze von 47 Jahren für Schiedsrichter in der 1. und 2. Bundesliga.
Aufgrund von Altersbeschränkungen musste Graf seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen im vergangenen Jahr beenden. Er verklagte den Verein, den er in den vergangenen Monaten mehrfach öffentlich kritisiert hatte, auf 190.000 Euro Schadensersatz. Das Hauptziel der Klage sei jedoch, “dass ich beweisen will, dass das Alter der Weg ist, mich loszuwerden”, betonte Gräfe bei der Anhörung am 16. November.
Der DFB verneinte dies. Laut Gericht konnte der Schiedsrichter keinen Leistungsnachweis erbringen, weshalb er weiterhin auf der Schiedsrichterliste steht.
Am Tag vor dem Gerichtsurteil kündigte der ehemalige WM-Schiedsrichter Felix Breich aus München an, die Bundesliga in diesem Sommer mit 48 Pfiff beenden zu wollen. Altersbeschränkungen sind in der DFB-Satzung nicht festgelegt, aber seit vielen Jahren gängige Praxis. DFB-Chefschiedsrichter Fröhlich hat das Gerede zuletzt abgemildert. 47 Jahre sollten nur ein Anhaltspunkt sein.