Urteil - Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge
Ein 57-jähriger Mann, der vermutlich durch einen Faustschlag in den Kopf getroffen und damit vermutlich zu seinem Tod gekommen ist, wurde vom Landgericht Frankenthal zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Mann wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Verbindung mit Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand gegen Ermittler- und Exekutionsbeamte angeklagt, lautet die Aussage des Justizsprechers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 30-jährige Angeklagte wird beschuldigt, den Opfer in Neustadt/Weinstraße im September 2023 angegriffen zu haben. Die Anklage forderte eine Gesamtstrafe von sechs Jahren. Die Verteidigung forderte die Freisprache auf der Hauptanklage. Für die weiteren Anschuldigungen, wie Diebstahl, Sachbeschädigung und Beleidigung, soll die Strafe nicht mehr als neun Monate betragen.
Die Strafe für die Handlungen des 57-jährigen Mannes, einschließlich der Körperverletzung mit Todesfolge und Sachbeschädigung, fällt unter die Zuständigkeit des kriminaljustizlichen Systems Rheinland-Pfalz. Die Verteidigung erkannte die Verantwortung des Täters für die Sachbeschädigung an, aber gegen Straftatvorwürfe ein. Das Gericht hielt jedoch die Geldstrafe für Sachbeschädigung für unzureichend im Hinblick auf die Gesamtmoralität, die darin involviert war, einschließlich der menschlichen Folgen des Täters nach dem Tode.