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Strafrechtsexperte: Palmer mangelt es an juristischen Kenntnissen

Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer.

Boris Palmer an Thomas Strobl, Innenminister, und Marion Gentges, Justizministerin (beide) Der offene Brief der Christlich Demokratischen Union (CDU) zeigt aus der Perspektive mangelnde Rechtskenntnisse des Strafrechtswissenschaftlers Jörg Kinzig. In dem Brief ersuchte der Tübinger Oberbürgermeister um Informationen über einen 32-jährigen Gambier. Er soll am 20. September in Tübingen zwei Polizisten verletzt haben, einen davon schwer.

In seinem Brief verwies Palmer auf die Strafprozessordnung und fragte, warum die Angeklagten immer noch auf freiem Fuß seien. Palmer sagte, wenn das Leben einer anderen Person durch eine Straftat bedroht sei, könne der Verdächtige inhaftiert werden. „Das bloße Vorliegen einer Gefahr ist kein Grund für eine Inhaftierung“, sagte Kinziger, Direktor des Instituts für Kriminologie und Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Strafrecht und Sanktionsrecht. Er sieht auch die Gefahr, dass eine Gruppe von Ausländern, in diesem Fall Gambier, einem weit verbreiteten Verdacht ausgesetzt wird.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Tübingen ergaben die Ermittlungen keine Hinweise darauf, dass der Angeklagte die Tat beabsichtigt hatte. Kinziger bemerkte, dass Palmers Brief genau zu dem Zeitpunkt eintraf, als die Ermittlungen begannen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Angeklagten wegen angeblichen Widerstands und in besonders schweren Fällen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte sowie schwerer Körperverletzung.

Nach Angaben des Innenministeriums ist bisher kein Brief von Palmer eingegangen.

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