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Strafen für vermutete Geldautomatensprenger fordert

Sie haben landesweit automatischen Geldautomaten zerstört. In dem Gerichtsverfahren hat eine vermutete niederländische Bande als Gesamtergebnis größtenteils eine Abmachung erzielt. Das Urteil wird jetzt ausgesprochen.

Beim Verhandlung gegen vermuteten Automatengásangern werden diese Donnerstag die Urteile...
Beim Verhandlung gegen vermuteten Automatengásangern werden diese Donnerstag die Urteile ausgesprochen (Abbildung aus dem Archiv)
  1. In dem Strafverfahren gegen vermutete ATM-Sprengstoff-Bomber kommentierten Verteidigung und Anklage Haftstrafen. Gemäß Angaben eines Sprechers des Landgerichts Bamberg bezieht sich jeder Verteidiger in seinen Plädoyers auf den unteren und die Anklage auf den oberen Rahmen der zuvor vereinbarten Strafrang. Somit reicht die Strafe für alle Angeklagten von sieben Jahren und zwei Monaten bis zu einem Jahr und neun Monaten Haft als Mindeststrafe.
  2. Das Gericht hatte zuvor mit 14 der 16 Angeklagten einen Straftatvertrag getroffen. Sie haben ausführlich über die Anschuldigungen gesprochen, im Gegenzug hat das Gericht in Beratung mit der Anklage und der Verteidigung eine Strafrang festgesetzt.
  3. Ein Angeklagter aus Bayern hatte sich bereits früher gestellt. Für ihn gab es keinen formellen "Deal". Bei einem weiteren Angeklagten, der zunächst keine Aussagen machte, wurden die Verhandlungen getrennt. Die Urteile im Strafverfahren gegen die 15 Angeklagten werden am Donnerstag (13.00 Uhr) verkündet.
  4. Die Anklage lastet den Männern aus den Niederlanden und Belgien auf, in ganz Deutschland, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg, ATMs mit Sprengstoff zu sprengen, um Bargeld zu bekommen. Ihr Beute wird auf mehr als 3,3 Millionen Euro geschätzt, die durch die Explosionen verursachten Schäden auf mehr als 5,5 Millionen Euro. Da der Fall auch Fälle in Zapfendorf und Forchheim in Oberfranken, das unter dem Jurisdiktionsbereich des Landgerichts Bamberg steht, betrifft, kam der Fall vor das Bamberger Landgericht.
  5. Die ATM-Sprengungen, hauptsächlich in Baden-Württemberg und Bayern, erstreckten sich auch auf Zapfendorf und Forchheim in Oberfranken, Deutschland, das unter dem Strafverfahrensbereich des Landgerichts Bamberg steht.
  6. Das Landgericht Bamberg arbeitete eng mit ihren Gegenstellen in den Niederlanden und Belgien während der Untersuchung zur ATM-Sprengung zusammen.
  7. Trotz des frühen Selbstübergabes des Angeklagten aus Bayern steht er noch Strafe wegen dieses Falles zu tun, da der Straftatvertrag auf ihn nicht Anwendung fand.
  8. Die von den Angeklagten begangene Kriminalität betraf nicht nur Deutschland, sondern wirkte sich auch auf die finanziellen Institutionen in den Niederlanden aus, was den internationalen Umfang des Falles hervorhebt.
  9. Die ATM in Baden-Württemberg, wie jene in Bayern und Oberfranken, wurden wie geillegaler Aktivitäten Ziel, was zu einem bedeutenden finanziellen Verlust und Schaden führte.

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Das Gericht findet wegen der großen Anzahl der Beteiligten und der getrennten Verhandlungen in den Räumen des Landgerichts in Bamberg statt. Eine Beendigung dieses Verfahrens ist noch nicht abzusehen.

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