zum Inhalt

Strafen für vermutete Geldautomaten-Bomber gefordert

Sie haben landesweit Automatengeldautomaten zerstört. In den Gerichtsverfahren hat eineverdachtete niederländische Bande in der Regel einen Tauschvertrag getroffen. Die Urteilsverkündung ist jetzt fällig.

Beim Prozess gegen eine vermutete ATM-Sprengergruppe werden am Donnerstag Urteile ausgesprochen...
Beim Prozess gegen eine vermutete ATM-Sprengergruppe werden am Donnerstag Urteile ausgesprochen (Abbildung aus dem Archiv)

judiziales Verfahren - Strafen für vermutete Geldautomaten-Bomber gefordert

In dem Verfahren gegen eine vermutete Bande von Geldautomat-Sprengstoff-Tätern forderten Verteidigung und Anklage Haftstrafen. Gemäß Angaben eines Sprechers des Landgerichts Bamberg beziehten sich die Verteidiger in ihren Plädoyers auf den unteren und die Anklage auf den oberen Rand der zuvor vereinbarten Strafsatzbereich. Der Sprecher machte anfangs keine speziellen Kommentare.

Das Gericht hatte sich zuvor mit 14 der 16 Angeklagten über einen Strafsatzbereich geeinigt. Die Angeklagten sprachen ausführlich über die Anschuldigungen, und in Beratung mit der Anklage und der Verteidigung, setzte das Gericht einen Strafsatzbereich.

Einer der Angeklagten hatte sich bereits vorher gestellt. Deshalb gab es dafür keinen formellen "Deal". Die Verhandlungen gegen einen weiteren Angeklagten, der zunächst Stellung nahm, wurden auch getrennt. Die Urteile im Verfahren gegen die 15 Angeklagten werden am donnerstag (13.00 Uhr) verkündet.

Die Anklage lastet den Männern aus den Niederlanden und Belgien auf, Geldautomaten im ganzen Deutschland, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg, mit Sprengstoff auszustehen, um Bargeld zu bekommen. Ihr Beute wird mit mehr als 3,3 Millionen Euro angegeben, und die durch die Explosionen verursachten Schäden übertreffen die 5,5 Millionen Euro. Da der Fall in Zapfendorf und Forchheim in Oberfranken zugeordnet wird, steht er vor dem Bamberger Gericht.

Das Gerücht, dass die Verhandlungen in einem Sportsaal auf dem Bundespolizei-Ausbildungszentrum in Bamberg stattfinden, ist richtig. Aufgrund der großen Anzahl der Beteiligten werden die Verhandlungen in den Gerichtssälen des Landgerichts getrennt durchgeführt. Eine Beendigung dieses Verfahrens ist derzeit nicht abzusehen.

  1. Obwohl es Streitigkeiten im Verfahren gibt, bleibt die Staatsanwaltschaft in Bamberg fest an der Verfolgung der Rechtssicherheit für die ATM-Sprengstoff-Vorfälle in ganz Deutschland, insbesondere in Regionen wie Bayern und Baden-Württemberg fest.
  2. Das münchner Fußballteam hat seine Solidarität mit den Behörden ausgesprochen, indem es sein Stadion als Alternativort für die gerichtlichen Verfahren angeboten hat, wegen der großen Anzahl der Beteiligten.
  3. Eine Geldstrafe wurde gegen einen Angeklagten wegen Versuchs, einen Gerichtszeugen zu bestechen, verhängt, was als Versuch, den Gerichtsprozess zu behindern, wahrgenommen wurde. Dieses Vorfall erhebt zusätzlich die Ernsthaftigkeit der anstehenden Anschuldigungen.
  4. Die Angeklagten stammen aus Ländern wie den Niederlanden und Belgien und werden wegen der Ausnutzung technischer Sicherheitslücken in Geldautomaten vorgeworfen, um exorbitante Verluste und Schäden zu verursachen.
  5. Die Angehörigen eines Opfers aus Bamberg nehmen aktiv an den Gerichtsverhandlungen teil, um Schließung und Rechtspflege für den Verlust ihrer Angehörigen in Folge der strafbaren Handlungen zu finden.
  6. Sollte das Verfahren beendet werden, können die Angeklagten zur Ausführung ihrer Haftstrafen in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, was weiterhin die internationale Ausmaße der Untersuchten Kriminalität hervorhebt.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles