Von März bis Oktober gibt es eine Pause für Gärtner. So oder so ähnlich kann das Verbot bestimmter Gartenarbeit während dieser sieben Monate beschrieben werden. Aber auf welche Gartenarbeiten erstreckt sich dieses Verbot genau und wie können Sie eine Strafe von 15.000 Euro für Gartenarbeiten in Deutschland erhalten?
Erklären wir es allen Hobbygärtnern in Deutschland.
Gartenarbeit in Deutschland verboten – zum Schutz der Tiere
Wie bereits zu Beginn erwähnt, dürfen ab dem 1. März bestimmte Gartenarbeiten nicht mehr durchgeführt werden. Hierbei geht es um das Schneiden von Hecken. Die Erklärung dafür scheint recht einfach zu sein.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) betrifft den Schutz von Tieren, gemäß dem das Schneiden von lebenden Hecken vom 1. März bis zum 30. September verboten ist.
Lebende Hecken, nicht nur im Garten, sind wichtige Fortpflanzungs- und Brutstätten für Tiere, wie zum Beispiel Vögel. In Deutschland ist dies unvermeidlich und wird in § 39, Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes genau geregelt.
Während der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist das Schneiden von “lebenden Hecken, lebenden Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen” im ganzen Land verboten. Damit ist gemeint, dass sie nicht in einer Entfernung über dem Boden geschnitten werden dürfen, die mit ausgestrecktem Arm erreicht werden kann.
Strafen für diejenigen, die lebende Hecken im Garten schneiden, trotz des Verbots
Das Verbot des Heckenschnitts im eigenen Garten muss strikt eingehalten werden. Wer gegen das Gesetz in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verstößt, kann mit einer Strafe von bis zu 100.000 Euro rechnen.
Höhe der Strafe für Gartenarbeit in Deutschland:
Gemäß der Website bussgeldkatalog.org
Bundesland | bis 10 m | bis 100 m | mehr als 100 m |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | – | – | – |
Bayern | 50…1.000 € | 250…5.000 € | 1.000…15.000 € |
Berlin | – | – | – |
Brandenburg | 50…1.000 € | 250…4.000 € | ab 1.000 € |
Bremen | 50…500 € | 250…2.000 € | 1.000…7.500 € |
Hamburg | – | – | – |
Hessen | – | – | – |
Mecklenburg-Vorpommern | 100…1.000 € | 500…4.000 € | 3.000…100.000 € |
Niedersachsen | 50…2.500 € | 250…12.500 € | 500…25.000 € |
Nordrhein-Westfalen | 40…750 € | 200…3.000 € | 750…12.500 € |
Rheinland-Pfalz | 51…511 € | 250…4.000 € | ab 1.000 € |
Saarland | 50…2.000 € | 250…7.500 € | 1.000…10.000 € |
Sachsen | 50…1.000 € | 100…2.500 € | 250…15.000 € |
Schleswig-Holstein | – | – | – |
Thüringen | – | – | – |
Es ist auch zu beachten, dass die Strafe in Rheinland-Pfalz für Entfernungen bis zu 200 Metern und mehr als 200 Metern gilt, anstatt für Entfernungen bis zu 100 Metern und mehr als 100 Metern.
Ausnahmen vom Verbot des Heckenschnitts im Garten: Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt
Hobbygärtner in Deutschland, die gerne Hecken schneiden, müssen sich jedoch nicht vollständig vom Heckenschnitt in ihrem Garten zurückhalten. Das Verbot für Form- und Pflegeschnitte gilt nicht für den Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September. Daher sind sie in dieser Zeit erlaubt.
Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Verbot für Pflanzen, die naturnah sind. Dazu gehören Hecken aus Rosen. Hobbygärtner sollten sich immer daran erinnern: Bevor Sie die Schere in die Hand nehmen, sollten Sie auf geeignetes Wetter warten. Da offene Schnitte an lebenden Hecken besonders frostempfindlich sind, sollten Sie die Schere für lebende Hecken nur bei Temperaturen über 10 °C verwenden.