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Steuerzahlerbund hält Abwassergebühren weiter für zu hoch

Die Abwassergebühren sind nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler in vielen Kommunen Nordrhein-Westfalens weiterhin zu hoch angesetzt. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) im Musterverfahren zu Oer-Erkenschwick habe zwar in einer Reihe von Städten zu einer Absenkung der Abwassergebühren geführt, sagte Landesvorsitzender Rik Steinheuer am Donnerstag in Düsseldorf.

Die schwarz-grüne Koalition habe aber mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes Ende 2022 dieses OVG-Urteil ausgehebelt und die Chance zu einer spürbaren flächendeckenden Entlastung vergeben. Mitglieder des Bundes der Steuerzahler hätten deshalb weitere Musterklagen zu Abwassergebühren von Kommunen beim OVG eingereicht. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, sei noch offen.

Abschreibungen etwa von Kanälen und Klärwerken sowie die Verzinsung des Eigenkapitals machten einen Großteil der Abwassergebühren aus, erläuterte Steinheuer. Durch eine Kombination von hohen Abschreibungen nach Wiederbeschaffungswerten und hohen Nominalzinsen sei vielerorts immer noch ein «doppelter Inflationsausgleich» Realität. Das stehe im Gegensatz zur OVG-Rechtsprechung.

Der Städte- und Gemeindebund NRW betonte, die Kommunen hielten sich strikt an das Landesgesetz. Es gebe keine versteckten Gewinne, betonte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer. Zudem sei zu bedenken, dass auch bei öffentlichen Anlagegütern langfristig die Kosten stiegen. Ein Kanal, der auf mindestens 50 Jahre abgeschrieben werden müsse, koste in der Wiederbeschaffung im 51. Jahr nicht das gleiche.

Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler stiegen die Abwassergebühren in diesem Jahr im Landesdurchschnitt für einen Vier-Personen-Haushalt um 15 Euro beziehungsweise zwei Prozent auf 755 Euro. Die durchschnittliche Verzinsung habe in der Gebührenkalkulation von 4,82 Prozent im Vorjahr auf 3,11 Prozent in diesem Jahr abgenommen und damit um mehr als Drittel.

In Bonn habe das Urteil für einen Rückgang bei den Abwassergebühren um sechs Prozent gesorgt. In Bergheim habe der Rückgang sogar 15 und in Wesel 16 Prozent für einen Vier-Personen-Haushalt betragen. In Bochum wären die Abwassergebühren ohne gesenkten Zinssatz stärker gestiegen. Auch Umweltauflagen könnten zu höheren Gebühren führen etwa durch den Bau einer vierten Reinigungsstufe in der Kläranlage.

Die Abfallgebühren stiegen laut der Analyse in diesem Jahr für Privathaushalte im Durchschnitt um drei bis sechs Prozent je nach Abfuhrrhythmus. Steinheuer forderte erneut weitgehende Wahlmöglichkeiten der Bürger bei der kommunalen Müllabfuhr. Die Größe der Abfalltonne und der Abfuhrrhythmus seien sehr starke Hebel für die Bürger, um die Abfallgebühren beeinflussen zu können.

Immer noch seien große Unterschiede vorhanden. Es gebe Kommunen, die ihren Bürgern eine sehr breite Wahl ließen und es gebe Städte mit sehr wenig Auswahl. Die zwingend wöchentliche Abfuhr des Restmülls sollte möglichst bald der Geschichte angehören, mahnte Steinheuer.

Konkret forderte er Köln, Düsseldorf, Essen, Mülheim an der Ruhr, Bottrop, Gelsenkirchen, Wuppertal und Langenfeld auf, die reguläre wöchentliche Abfuhr der Restmülltonnen auf einen 14-tägigen Turnus umzustellen. In Münster sollte es möglich sein, die wöchentliche Abfuhr des Bio-Abfalls auf einen 14-Tage-Turnus umzustellen. Der Städte- und Gemeindebund wies darauf hin, dass bei einer Streckung der Hygiene- und Seuchenschutz berücksichtigt werden müsse.

Mit 396 Euro zahle im Landesdurchschnitt ein Vier-Personen-Haushalt am meisten, der seine 120-Liter-Restmülltonne wöchentlich leeren lassen müsse, rechnet der Bund der Steuerzahler NRW vor. Die 14-tägige Abfuhr koste im Schnitt 289 Euro und die vierwöchige 229 Euro.

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