Im Rechtsstreit um die Einsicht in Unterlagen für seine Steuererklärung ist ein Freiburger Häftling mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht abgeblitzt. Der Mann wollte Haftlockerungen erreichen, damit er bei seiner Partnerin in Aktenordner einsehen kann. In einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts heißt es, die Verfassungsbeschwerde des Manns sei unzulässig, da eine Grundrechtsverletzung nicht erkennbar sei (Az.:2 BvR 427/23).
Der Häftling wollte ursprünglich Aktenordner mit Bankunterlagen zugesandt bekommen, um die Einkommensteuerklärung für das vorvergangene Jahr anzufertigen. Das Landgericht Freiburg entschied in dem Streit schon im Februar, dass der Inhaftierte drei Ordner mit Bankunterlagen erhalten könne.
Die Dokumente konnten aber nicht übergeben werden, da die Verlobte des Mannes sie nicht an die Justizvollzugsanstalt (JVA) schickte. Wie die JVA auf Anfrage bestätigte, sind die Aktenordner bisher nicht dort eingetroffen. «Die Aushändigung und Einsichtnahme konnten daher noch nicht erfolgen», erklärte eine Sprecherin.
Der Häftling argumentierte dem Bundesverfassungsgericht zufolge dann im Juli, bei seiner Partnerin befänden sich 75 Aktenordner, die er für die Steuer einsehen wolle. Der Mann habe Lockerungen beantragt, um die Dokumente selbst zu sichten – die Frau sei nicht der Lage, diese bereitzustellen.
Ein Verfahren sei dazu noch beim Freiburger Landgericht anhängig. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist laut Mitteilung unanfechtbar