Wer bis zum 31. Januar keine Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält laut Hessischem Finanzministerium nach Ablauf der Frist eine persönliche Mahnung durch das Finanzamt. „Allerdings sollten Eigentümer im Sinne des Gemeinwohls bis Ende Januar handeln, um den Schätzungen des Finanzamts zu entgehen“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden mit Blick auf die geschätzten 2,8 Millionen Hessen von rund 1,9 Millionen • Tausende von Deklarationen. Dies entspricht einer Zustellquote von ca. 67 %. Die Einreichungsfrist endete ursprünglich am 31. Oktober 2022, wurde jedoch bis Ende Januar 2023 verlängert. Ab 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet. Im Rahmen der Reform müssen fast 36 Millionen Immobilien im ganzen Land anhand von Eigentümerinformationen neu bewertet werden.
Städte und Gemeinden in Hessen nehmen derzeit jährlich rund 1,2 Milliarden Euro an Grundsteuern ein. „Grundsteuern sind für Städte und Gemeinden eine unverzichtbare Einnahmequelle, um die Daseinsvorsorge für ihre Bürger zu gewährleisten“, sagte Heiko Wingenfeld (CDU), Präsident des Hessischen Städtetages.