Medizinische Versorgung - Steigende Pflegekosten machen Reformen notwendig, sagt die AOK.
Die AOK Sachsen-Anhalt in Magdeburg setzt die Alarmglocke, weil die Kosten für die Gesundheitsversorgung für Versicherer und Personen, die Pflege benötigen, immer weiter ansteigen. Sie haben ihre Pflegefondsausgaben sprunghaft gesteigert, mit 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2023 allein für Pflegedienste - das ist ein enormer Anstieg von 47% im Vergleich zu 2017, als sie nur 962,8 Millionen Euro ausgaben. Daraus herausgefiltert, kann man sehen, dass die Mittel für ambulante Dienste (620 Millionen Euro) und stationäre Dienste (550 Millionen Euro) verwendet wurden.
Die steigenden Gesundheitsausgaben sind auch in der Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Bundesland sichtbar geworden. Seit der Umstrukturierung der Pflegeebenen zu Pflegegraden im Jahr 2017 hat das Land mehr als 50% der Menschen, die jetzt pflegebedürftig sind, hinzugewonnen, was die Gesamtzahl auf über 166.000 Personen bringt.
Der Versicherer erwartet, dass es weiterhin Kostenprobleme geben wird, und sieht bereits einen Defizit für 2025 voraus. Ein bevorstehendes Gesetz, das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, plant, die Leistungsraten dynamisch zu erhöhen. Das bedeutet, dass die Beiträge für die Pflegeversicherung für jede Versicherung und ihre Kunden steigen. Auch die Beiträge für Pflegeheimbewohner würden weiter steigen, wenn keine Reformen getroffen werden. Derzeit betragen die monatlichen Beiträge für Pflegeheimbewohner in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt 1.800 Euro, ein 16%-Anstieg im Vergleich zu 2022. Eine ähnliche Analyse von Barmer in Sachsen-Anhalt zeigt ähnliche Trends.
Wenn Ad-hoc-Hilfe für Pflegeheimbewohner geleistet werden soll, glaubt die AOK, dass die Ausbildungskosten von Pflegekräften aus den Beiträgen der Pflegeheimbewohner abgezogen werden könnten. Diese Idee stimmt mit einem Versprechen im Koalitionsabkommen für die Bundesregierung überein. Darüber hinaus fordert die Versicherung, dass die Länder die Investitionskosten von Pflegeheimen übernehmen, eine Aufgabe, die bisher von pflegebedürftigen Personen getragen wurde. Die AOK fordert auch Beitragskostenerstattungen für die Sozialpflegeversicherung für Sozialhilfeempfänger, ein weiteres Versprechen im Koalitionsabkommen.
Es ist wichtig zu bemerken, dass der durchschnittliche finanzielle Lastenaufwand für pflegebedürftige Personen in Institutionenpflege in Sachsen-Anhalt etwa 1.800 Euro pro Monat beträgt.
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