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Stadtregierung erwartet Genehmigung für Leiwei Logistics Center

Rewe
Der Schriftzug «Rewe» hängt an einem Supermarkt.

Auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Gemeinde Wolfersheim weiterhin davon überzeugt, dass das umstrittene Logistikzentrum Leiwei in der Gemeinde gebaut werden kann. „Ich bleibe optimistisch, dass sich Rewe hier ansiedeln und mehr als 500 Arbeitsplätze und 20 Ausbildungsplätze schaffen wird“, sagte Wolfersheims Oberbürgermeister Eike See (SPD) am Freitag.

Er verwies auf ein bereits anhängiges Prüfverfahren. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof befasst sich unter anderem mit der Rechtmäßigkeit von Bebauungsplänen. See sagte, er sei hinsichtlich der Entscheidung optimistisch und hoffe, sie so schnell wie möglich zu treffen.

Am Vortag hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Rechtsstreit zugunsten des Umweltverbandes BUND entschieden. Dieser kann gegen vom Umweltrecht abweichende Raumordnungsziele klagen. Damit wurde das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und der Rechtsstreit zurückgegeben. Muss die Genehmigung tatsächlich in einen Regionalplan geändert werden, handelt es sich bei der Entscheidung zur Abweichung vom Ziel um eine „erlaubte Handlung“.

Regionalpläne legen vorrangige Gebiete für die Landwirtschaft und Grünflächen oder Sportanlagen in den betroffenen Gebieten fest. Bei Abweichungen vom Soll kann die Gemeinde Ausnahmen vom Regionalplan beschließen. Der Stadtrat hatte eine solche Maßnahme zum Bau eines 25 Hektar großen Logistikzentrums beschlossen, das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigte von der Zielvorgabe abweichende Pläne.

Das Verwaltungsgericht Gießen hatte zuvor eine vom BUND als unzulässig erachtete Klage sowie die Berufung eines Umweltverbandes abgewiesen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Klage mit der Begründung ab, dem BUND fehle die Klagebefugnis und die Klage sei daher unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht widersprach dieser Einschätzung.

Der BUND ist mit der Entscheidung des Leipziger Richters zufrieden. Dies „ist im Umweltrecht von hoher und grundsätzlicher Bedeutung. Mit der erfolgreichen Klage des BUND Hessen können Beschlüsse zur Abweichung vom Regionalplan nunmehr einem anerkannten Umweltverband zur gerichtlichen Prüfung vorgelegt werden“, sagt Jochen Kramer, Mitglied des BUND-Landesvorstandes Vorstand.

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