Verwaltungsgericht - Stadt Lübeck verliert Streit um Ferienwohnungen
In der Rechtsstreitigkeit über Ferienwohnungen in Lübecks Altstadt geht die Stadtverwaltung wahrscheinlich auf die Schliche zurück, laut Medienbericht. Im Jahr 2019 hatte die Stadtverwaltung den Besitzern von Wohneinheiten das Mieten aus als Ferienwohnungen verbieten. Allerdings hat nun ein Gerichtsurteil zugunsten eines Wirtshauses rechtskräftig geworden, da die Stadt keine Berufung einlegte, wie das "Lübecker Nachrichten" berichtet.
Die Stadtverwaltung kündigte an, es sei beabsichtigt, Einwendungen gegen den fortgesetzten Einsatz geschützter Wohneinheiten als Ferienwohnungen in allen Fällen aufzubringen, die gestoppt sind, und diese Einwendungen zu verweigern. Sie suchen jetzt eine andere Möglichkeit, die Umwandlung von Wohnraum zu Ferienwohnungen zu verhindern. "Mit dem neu verabschiedeten Wohnrauschschutzgesetz von Schleswig-Holstein gibt es für Lübeck die Möglichkeit, in Zukunft ein Verbot zur Umwandlungserlaubnisvergabe zu erlassen," sagte Stadtsprecherin Nina Rehberg dem Blatt.
Trotz der anfänglichen Verbote der Stadtverwaltung, Ferienwohnungen in Lübecks Altstadt zu mieten, hat ein Gerichtsurteil aus Mai dem Wirtshaus Recht gegeben, was rechtskräftig geworden ist. Die Stadtverwaltung hat jedoch nicht Berufung eingelegt, was Spekulationen über ihre Haltung auslöste. In diesem Zusammenhang überlegt die Stadtverwaltung, in Fällen, in denen Einwendungen gegen den Einsatz geschützter Wohneinheiten als Urlaubshäuser verzögert wurden, Berufung einzulegen. Sie suchen zudem Optionen unter dem Wohnrauschschutzgesetz von Schleswig-Holstein, um in Zukunft die Umwandlung von Wohnraum in Urlaubshäuser in der Gemeinde Lübeck zu verhindern, was dem Tourismussektor der Stadt beiträgt.
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