18 Jahre nach dem Start von Hartz IV löst das Bürgereinkommen im neuen Jahr die bisherige Regelung für Arbeitslose in Deutschland ab. Im November wird nach langem Ringen der Bundestag und Der Bundesrat verabschiedete dieses Gesetz, das als wichtigste Sozialreform der Ampelgewerkschaft gilt. Überblick:
Wie wirkt sich das Grundeinkommen auf Regelsätze aus?
Der Tarif erhöht sich um ca. 50 Euro. Erwartete Kursentwicklungen werden künftig schneller in die Berechnung der Fundamentalsicherheit einfließen. Alleinerziehende und leistungsberechtigte Alleinerziehende erhalten ab dem 1. Januar monatlich 502 Euro, für zwei erwachsene Partner in sogenannten Bedarfsgemeinschaften jeweils 451 Euro. Für Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren beträgt der Zufluss 420 Euro. Kinder von 7 bis 14 Jahren erhalten 348 €. Kinder unter 6 Jahren zahlen 318 EUR.
Was bedeutet die neue Wartezeit?
Die Wohnungseignung wird erst nach einer Wartezeit von 12 Monaten geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung bezahlt. Die Wartefrist gilt nicht für Heizkostenabrechnungen, die von vornherein in „ausreichender Höhe“ vergeben wurden. Für die ersten 12 Monate steht der ersten Person in der Bedarfsgemeinschaft eine Vermögensabsicherung von bis zu 40.000 € zur Verfügung. Dieser Freibetrag erhöht sich um 15.000 € für jede weitere Person in der Gemeinde. Diese Regeln treten ebenfalls am 1. Januar in Kraft.
Was gilt für Vermögenswerte nach der Wartezeit?
Nach Ablauf der Wartezeit kommt der Gemeinde ein Vermögensfreibetrag von 15.000 € pro Person zugute. Auch die Rentenrücklagen von Selbständigen und Selbständigen sollen besser geschützt werden.
Gibt es Bereiche für Verbesserungen in Bezug auf die Beschäftigung?
Das Einkommen eines Bürgers bedeutet ein Ende der sogenannten vorrangigen Stellensuche. Bislang vermittelten die Jobcenter Arbeitslosen häufig Helferjobs, hielten diese aber nicht lange. Weiterbildung und berufliche Qualifizierung werden in Zukunft noch wichtiger. Zudem wurde der Zugang zu Kapital für Startups vereinfacht.
Was sollten die Sanktionen ändern?
Auf der Grundlage von “Förderung und Nachfrage” hat das Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Empfänger diszipliniert, indem es die Geldzufuhr stillgelegt hat. Nach jahrelanger Kritik hat das Bundesverfassungsgericht im November 2019 die Sanktionspraxis stark eingeschränkt. Kürzlich wurde ein Moratorium für Sanktionen verhängt. Es wurde nun abgesagt. Wenn Menschen ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder zu Terminen nicht erscheinen, könnten die Einkommen der Bürgerinnen und Bürger daher ab Jahresbeginn erneut gekürzt werden.
Welche Sanktionen sollte es geben?
Normbedarf kann bei unentschuldigtem Versäumnis um 10 % für einen Monat reduziert werden. Die Normanforderungen können zunächst für einen Monat um 10 Prozent gesenkt werden, wenn eine Person gegen die Vereinbarung verstößt, indem sie sich nicht auf Stellen bewirbt oder Kurse besucht. Bei einer zweiten Pflichtverletzung 20 % Minderung für einen Zeitraum von zwei Monaten und 30 % Minderung für einen letzten Zeitraum von drei Monaten.
Ändert sich das Einkommen der Bürger zu Beginn des Jahres?
Bis zum Erreichen des Mindestbetrages von 50 € pro Bedarfsgemeinschaft erfolgen keine weiteren Leistungsbescheide. Eine Sonderregelung, nach der ältere Leistungsempfänger nach 12 Monaten Leistungsbezug ohne Stellenangebot nicht mehr als arbeitslos gelten würden, würde aufgehoben. Der soziale Arbeitsmarkt wird geöffnet: Menschen, die aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind, sollen in öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen arbeiten können.
Was passiert mit Steuerbefreiungen für Arbeitnehmer?
Am 1. Juli wurde der Steuerfreibetrag für alle Arbeitnehmer verbessert. 30 % der Einkünfte zwischen 520 und 1000 Euro können einbehalten werden. Das bedeutet laut Bundesarbeitsministerium 48 Euro mehr Geld im Portemonnaie als bisher. Jugendliche können Einkünfte aus Schul-, Studenten- und Berufsausbildung sowie Taschengeld aus Bundesfreiwilligendienst- oder Freiwilligen Vereinsjahren bis zur geltenden Minijob-Grenze von 520 Euro behalten. Einkünfte aus der Ferienarbeit von Studierenden werden nicht berücksichtigt.
Wie hat sich das Verhältnis des Jobcenters zu Arbeitslosen verändert?
Ersetzen einer formalen Integrationsvereinbarung durch ein Partnerschaftsprogramm. Das Programm wird von Mitarbeitern des Jobcenters und Empfängern von Bürgergeld in einfacher Sprache erstellt. Sie sollte keine Beschreibung möglicher Rechtsfolgen enthalten. „Bis Ende 2023 wird die Kooperationsregelung schrittweise die auslaufende Integrationsvereinbarung ersetzen“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Wie soll Arbeitslosen mit besonderen Problemen geholfen werden?
p> Einkommensbezieher von Bürgerinnen und Bürgern sollen in Zukunft umfassend beraten werden können. Coaching sollte auch aufsuchend, schulungs- oder beschäftigungsbezogen sein. Es sollte mehr Trainingsprämien geben. Sowohl für Arbeitslose als auch für Beschäftigte soll es nun möglich sein, eine monatliche Ausbildungsvergütung von 150 Euro zu erhalten. Auch sollen Betroffene mehr Zeit zum Lernen haben.