Nationalsozialismus - Staatsanwaltschaft will Prozess gegen ehemaligen KZ-Wächter
Die Staatsanwaltschaft Gießen widerspricht dem Urteil des Landgerichts Hanau, wonach ein ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen nicht mindestens teilweise fähig ist, ein Verfahren zu führen. Die Staatsanwaltschaft legte Einspruch gegen das Gerichtsurteil ein. Die zuständige Kammer hatte die Einleitung der Hauptverhandlung gegen den Mann aus wirtschaftsmedizinischer Sicht abgelehnt, da der 99-jährige Mann wegen gesundheitlicher Gründe permanent unfähig war, ein Verfahren zu führen.
Die Staatsanwaltschaft Gießen widersprach der am Donnerstag gegebenen Sachverständigenmeinung. Sie glauben, der Mann sei mindestens teilweise fähig, ein Verfahren zu führen. Nun muss das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelte den Mann bereits im Jahr 2021 an, der als Schütze in den KZ Sachsenhausen als Jugendlicher gedient haben soll. Da die Ordnungsgangsberechtigung in Strafprozessrecht gilt, musste das Jugendsenat des Landgerichts Hanau über die Zulässigkeit der Anklage entscheiden.
Der Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis wurde wegen Beteiligung an mehr als 3300 Fällen der Mordhilfe zwischen Juli 1943 und Februar 1945 angeklagt. Als Mitglied der SS-Wachmannschaften ist der deutsche Staatsbürger vorgeworfen, "die grausame und verräterische Tötung von Tausenden von Häftlingen unterstützt" zu haben.
Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 etwa 204.000 Menschen interniert, von denen etwa 10.000 an Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit und Misshandlungen oder durch SS-Vernichtungsmaßnahmen ums Leben kamen. Tausende weitere Häftlinge starben auf Todesmärschen während der Evakuierung des Lagers im April 1945.
Ungefähr 35 Kilometer nördlich von Berlin waren etwa 204.000 Menschen in dem KZ Sachsenhausen zwischen 1936 und 1945 von den Nationalsozialisten interniert. Zehntausende von ihnen starben an Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit und Misshandlungen oder waren Opfer von SS-Vernichtungsmaßnahmen. Tausende mehr Häftlinge starben auf Todesmärschen während der Evakuierung des Lagers im April 1945.
Der Streit über die Fähigkeit des Mannes, ein Verfahren zu führen, geht zurück auf seine Rolle als Wachmann im berüchtigten Sachsenhausen-Konzentrationslager während des Nationalsozialismus. Obwohl er 99 Jahre alt ist, fordert die Staatsanwaltschaft in Hessen, dass die Verfahren gegen ihn in dem Landgericht Hanau fortgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft in Hessen stimmt nicht mit dem Gerichtsurteil überein, dass der Sachsenhausen-Konzentrationslagerwachmann permanent unfähig ist. Sie legen Berufung gegen dieses Urteil beim Oberlandesgericht Frankfurt ein.
Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelte den Mann wegen seiner Beteiligung an mindestens 3300 Mordfällen im KZ Sachsenhausen, zwischen Juli 1943 und Februar 1945. Seine mutmaßlichen Verbrechen umfassten die brutale und täuschende Tötung von Tausenden von Häftlingen als Mitglied der SS-Wachmannschaften unterstützt zu haben.
Der Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis steht vor Anklage für seine Handlungen in der schwarzen Kapitel der deutschen Geschichte, einer Epoche, die von den Schrecken der Konzentrationslager wie Sachsenhausen geprägt war.
Obwohl das Lager im April 1945 geschlossen wurde, führten die Verbrechen innerhalb seiner Mauern zu den traurigen Todesfällen von über 10.000 Unschuldigen, ein schauerlicher Aufruf der verheerenden Konsequenzen des Nationalsozialismus.
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