Es handelt sich um Verfahren oder Aktionen. - Staatsanwaltschaft verzichtet auf Berufung in der Sache Wunsiede.
Ein Jugendgericht hat den Beschuldigten am 20. März für verschiedene Verbrechen schuldig gesprochen, darunter Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch von Kindern. Der Beschuldigte wird vermutet, am 4. April 2023 eine zehnjährige Mädchen vergewaltigt zu haben, nachdem er in ihr Haus eingebrochen war. Ein elfjähriger Junge, der im Haus lebte, soll die Mädchen später am selben Abend in einem Streit getötet haben. Der Elfjährige kann nicht strafrechtlich verfolgt werden, da er ebenfalls von dem Beschuldigten missbraucht wurde. Das Jugendgericht hat auch erlaubt, dass der Junge als Mitangeklagter am Prozess teilnimmt.
Da der Junge einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.
Der 26-jährige Arbeiter, der zuvor mehrfach im Haus gelebt hatte, gestand im Prozess die Vergewaltigung, aber bestritt jegliche Beteiligung am Mädchenmord. Das wurde in den Anklagepunkten nicht erwähnt.
Da der Junge einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, wie ein Sprecher des Landgerichts Hof bestätigte.
Der 26-jährige Arbeiter, der zuvor mehrfach im Haus gelebt hatte, gestand im Prozess die Vergewaltigung, aber bestritt jegliche Verbindung zum Mädchenmord. Das wurde in den Anklagepunkten nicht erwähnt.
Der Staatsanwalt Hof ermittelt weiterhin, ob der Mädchenmord ein möglicher Verstoß gegen die Sorgerechts- oder Erziehungsregeln darstellt. Die Ermittlungen sollen bis zum Ende Juni abgeschlossen sein. Weiterhin werden Ermittlungen gegen den 26-jährigen wegen mutmaßlicher Kinderpornografiebesitz durchgeführt. Die Fertigstellung dieser Ermittlungen konnte nicht sofort bestimmt werden.
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