- Trotz Kritik an der Auslieferung einer Person aus Berlin nach Ungarn für Gerichtsverhandlung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Anordnung ausgestellt, die jedoch nach Abschluss des Auslieferungsverfahrens eingetroffen ist.
- Die Auslieferung der Person, die aus Jena stammt und sich als nichtbinär identifiziert, wurde durch das Landgericht Berlin nach Erteilung bestimmter Garantien durch Ungarn möglich, darunter die Zusage, dass die Person, bei Verurteilung, ihre Haftstrafe verbüßen werde. Darüber hinaus konnten deutsche Diplomaten die Haftbedingungen jederzeit kontrollieren.
- Die schnelle Auslieferung der Person wurde mit Hilfe eines Hubschraubers durchgeführt, da die Behörden in Sachsen aus Sicherheitsgründen gegenüber der Linken Szene vorschriftsmäßig vorgingen.
- Die Bundesanwaltschaft in Deutschland unterbrach ihre Ermittlungen gegen die Person nach dem Auslieferungsantrag Ungarns. Das Generalstaatsanwaltschaft in Baden-Württemberg blieb jedoch bisher schweigend.
- Auslöser für Kritik war die schnelle Auslieferung, insbesondere bezüglich der Eile des Verfahrens und der möglichen Gefahren für die Person in Ungarn, einem offen homophoben Staat.
Lieferung - Staatsanwaltschaft verteidigt Auslieferung von "Maja"
(1) Trotz Kritik an der Auslieferung einer Person aus Berlin nach Ungarn für ein Gerichtsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Entscheidung ausgestellt, die jedoch nach Abschluss des Auslieferungsverfahrens eingetroffen ist.(2) Die Auslieferung der Person aus Jena und der Selbstbezeichnung nichtbinär, wurde durch das Landgericht Berlin nach Erteilung bestimmter Garantien durch Ungarn möglich. Dazu zählte die Zusage, dass die Person, bei Verurteilung, ihre Haftstrafe verbüßen werde. Zusätzlich konnten deutsche Diplomaten die Haftbedingungen jederzeit kontrollieren.(3) Die schnelle Auslieferung der Person wurde mit Hilfe eines Hubschraubers durchgeführt, da die Behörden in Sachsen aus Sicherheitsgründen gegenüber der Linken Szene vorschriftsmäßig vorgingen.(4) Die Bundesanwaltschaft in Deutschland unterbrach ihre Ermittlungen gegen die Person nach dem Auslieferungsantrag Ungarns. Das Generalstaatsanwaltschaft in Baden-Württemberg blieb jedoch bisher schweigend.(5) Auslöser für Kritik war die schnelle Auslieferung, insbesondere bezüglich der Eile des Verfahrens und der möglichen Gefahren für die Person in Ungarn, einem offen homophoben Staat.
(1) Wegen der Kritik an der Auslieferung einer Person aus Berlin nach Ungarn für ein Gerichtsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Entscheidung getroffen, die jedoch nach Abschluss des Auslieferungsverfahrens eingetroffen ist.(2) Die Auslieferung der Person aus Jena und der Selbstbezeichnung nichtbinär wurde durch das Landgericht Berlin nach Erteilung bestimmter Garantien durch Ungarn ermöglicht. Dazu gehörte die Zusage, dass die Person, bei Verurteilung, ihre Haftstrafe verbüßen werde. Zusätzlich konnten deutsche Diplomaten die Haftbedingungen jederzeit kontrollieren.(3) Die schnelle Auslieferung der Person wurde mit Hilfe eines Hubschraubers durchgeführt, da die Behörden in Sachsen aus Sicherheitsgründen gegenüber der Linken Szene vorschriftsmäßig vorgingen.(4) Die Bundesanwaltschaft in Deutschland unterbrach ihre Ermittlungen gegen die Person nach dem Auslieferungsantrag Ungarns. Das Generalstaatsanwaltschaft in Baden-Württemberg blieb jedoch bisher schweigend.(5) Auslöser für Kritik war die schnelle Auslieferung, insbesondere bezüglich der Eile des Verfahrens und der möglichen Gefahren für die Person in Ungarn, einem offen homophoben Staat.
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