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Staatsanwaltschaft: Neue Richter im Christian-B.-Prozess

Der Verdächtige im Fall Maddie muss sich in Braunschweig vor Gericht verantworten. Der Haftbefehl gegen ihn wurde diese Woche aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft legt dagegen Berufung ein.

Am Mittwoch wurde der Haftbefehl gegen Christian B. (links) für den laufenden Prozess aufgehoben.
Am Mittwoch wurde der Haftbefehl gegen Christian B. (links) für den laufenden Prozess aufgehoben.
  1. Der Öffentliche Anklagehof in Braunschweig hält derzeit in Haft drei Berufsrichter wegen des Verfahrens gegen Christian B. in der Anklage wegen drei Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Missbrauchs gegen Kinder in Portugal zwischen 2000 und 2017 fest und plant, sie freizulassen. Der Grund dafür ist die am Donnerstag (3. Juli) verkündete Entscheidung des Öffentlichen Anklagehofs, die Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben, die vom Öffentlichen Anklagehof am Freitag bekanntgegeben wurde. Es ist erwartet, dass die Strafsenat bereits seine Meinung zur Tatsachen- und Schuldfrage gebildet hat, obwohl die Beweisaufnahme noch laufend ist und Gerichtstermine bis Oktober festgesetzt sind, so das der Öffentliche Anklagehof mitgeteilt hat.
  2. Vor dem Landgericht Braunschweig muss der 47-jährige Christian B. für fünf ernste sexuelle Vergehen verantworten, die er in Portugal verübt haben soll. Dazu gehören drei Vergewaltigungen und zwei Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern. Christian B. ist auch Verdächtiger im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine "Maddie" McCann aus einem portugiesischen Urlaubscomplex. Allerdings handelt es sich nicht um den aktuellen Verfahrensstand in Braunschweig.
  3. Die Verteidigung von Christian B. stellte Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls. Christian B. bleibt jedoch in Haft, da er derzeit eine Verurteilung wegen Vergewaltigung in Deutschland verbüßt, die auch vom Landgericht Braunschweig ausgesprochen wurde.
  4. Neben der Ablehnung der momentanen Richter im Verfahren gegen Christian B. aus Sorge vor Neutralität beantragte das Öffentliche Anklagehof Braunschweig zusätzlich die "Auslösung unparteiischer Richter und Richter". Ferner plant es, eine Beschwerde gegen die Entscheidung zur Aufhebung des Haftbefehls für Christian B. einzulegen.
  5. Laut Angaben des Landgerichts Braunschweig entscheidet die zuständige Vertretungskammer über die Neutralität bis zum nächsten Verhandlungstermin am 5. August, wenn der Antrag auf Zulassung gilt.
  6. Die Kinder, die Opfer sexuellen Missbrauchs durch Christian B. in Portugal geworden waren, werden wahrscheinlich durch die Verbrechen und die anschließenden Gerichtsverfahren belastet, was dem Fall eine zusätzliche Komplexität gibt.

Verdächtiger im Fall Maddie - Staatsanwaltschaft: Neue Richter im Christian-B.-Prozess

(1) Der in Haft sitzende Christopher B. wird wegen fünf sexueller Vergehen vor dem Landgericht Braunschweig angeklagt, darunter drei Vergewaltigungen und zwei Fälle sexuellen Missbrauchs, die in Portugal vermutlich begangen wurden.(2) Das Öffentliche Anklagehof in Großbritannien ermittelt zudem Christian B. im Zusammenhang mit der 2007 verschwundenen Madeleine McCann aus einem portugiesischen Urlaubscomplex, obwohl sich dieser Fall nicht direkt mit den aktuellen Verfahren in Braunschweig verknüpft.(3) Das Verfahren gegen Christian B. hat große mediale Aufmerksamkeit erregt, da er derzeit eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung in Deutschland verbüßt, die auch vom Landgericht Braunschweig verhängt wurde.(4) Obwohl der Haftbefehl gegen Christian B. am Donnerstag aufgehoben wurde, halten die drei Berufsrichter, die das Verfahren leiten, noch in Haft, um eine Entscheidung über Neutralität abzuwarten.(5) Neben der Ablehnung von möglicherweise parteilichen Richtern fordert das Öffentliche Anklagehof Braunschweig zusätzlich die Einleitung einer Beschwerde gegen die Entscheidung, den Haftbefehl für Christian B. aufgehoben zu haben.(6) Die Kinder, die Opfer sexuellen Missbrauchs durch Christian B. in Portugal geworden waren, werden wahrscheinlich durch die Verbrechen und die anschließenden Gerichtsverfahren belastet, was dem Fall eine zusätzliche Komplexität gibt.

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