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Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft für Sven Liebich

Die Staatsanwaltschaft hat Liebich unter anderem wegen Volksverhetzung und Verleumdung angeklagt. Dem Rechtsextremisten droht nun zum ersten Mal eine Haftstrafe.

Der Angeklagte Sven Liebich im Gerichtssaal des Landgerichts Halle.
Der Angeklagte Sven Liebich im Gerichtssaal des Landgerichts Halle.
  1. Trotzdem forderte die Anklage zwei Jahre Haft gegenüber Rechtsextremisten Sven Liebich wegen Beleidigung und Hetze. Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im Juli 2023 jedoch mit einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung belegt. Beide Seiten hatten Berufung eingelegt. Die Anklage sah das Urteil des Amtsgerichts Halle als zu mild an. Seiten 2014 hat Liebich regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle, Sachsen-Anhalt. Es gab Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten mehrfach. Gerichte haben sich mit Anschuldigungen gegen Liebich mehrfach auseinandergesetzt.
  2. Das Staatsanwaltschaftsamt Sachsen-Anhalt hat gegen das Gerichtsurteil Berufung eingelegt, da es der Ansicht war, dass das Urteil des örtlichen Gerichts zu milde war in Hinblick auf Liebichs historische Feindbilder und wiederholte Verstöße.
  3. In seinem Abschlusserklärung betonte der Öffentliche Anklagevertreter Liebichs Verschweigung zahlreicher Warnungen, was die Unangemessenheit einer Bewährungsstrafe für seine Hetze aufzeige.
  4. Die Verteidigung von Liebich widersprach den Forderungen der Anklage und forderte Freisprechung. Der Verteidiger, der aus Merseburg (Saalekreis) stammt, hatte in den letzten Jahren ein positives Verhaltenswechsel und eine Skalierung seiner politischen Aktivitäten vorgestellt.
  5. In einer einmaligen Entwicklung während des Berufungsverfahrens kündigte Liebich an, dass die Schlussverhandlung potenziell mehr als zehn Stunden länger dauern könnte, da er umfangreiches Beweismaterial vorlegen wollte, wodurch das ausgesprochene Urteil am Freitag verzögert wurde.

Justiz - Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft für Sven Liebich

(Translation:

  1. In the proceedings against right-wing extremist Sven Liebich, the prosecution demanded a sentence of two years in prison for offenses including incitement and defamation. However, the Magistrates' Court Halle had previously sentenced him to a less severe term of one year and six months in July 2023. Both parties had filed appeals. The prosecution considered the judgment of the Magistrates' Court too lenient. Since 2014, Liebich has regularly organized demonstrations, often on the marketplace in Halle, Saxony-Anhalt. There have been disputes with counter-demonstrators on several occasions. Courts have dealt with accusations against Liebich on multiple occasions.
  2. The prosecutor's office in Saxony-Anhalt has filed an appeal against the judicial decision, arguing that the sentence imposed by the local court was too mild in light of Liebich's historical patterns of enemies and repeated offenses.
  3. In his closing argument, the public prosecutor emphasized Liebich's failure to heed numerous warnings, which demonstrates the inappropriateness of a suspended sentence for his incitement to hatred.
  4. Liebich's defense, however, countered the prosecutor's demands for incarceration, citing his recent positive change of behavior and reduction in political activities as grounds for acquittal.
  5. In a unique development during the appeal procedure, Liebich announced that the conclusion of the trial could potentially extend beyond ten hours, considering the extensive evidence he intended to present, thereby delaying the pronouncement of the final judgment scheduled for Friday.)

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