Baden-Württemberg reicht die meisten Grundsteuererklärungen nicht rechtzeitig ein. Auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“ (Freitag) erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums, dass sich 31.700 Liegenschaften in staatlicher Hand befänden. Die meisten werden nicht besteuert und können daher erst Anfang 2024 eingereicht werden. Für die 7.600 Parzellen musste das Land jedoch insgesamt 6.900 Erklärungen abgeben. Dafür sorgen 90 Mitarbeiter. „Am Anfang der Woche haben wir 400 Erklärungen abgegeben“, so der Sprecher weiter. Einsendeschluss ist Ende Januar.
Die Bundesregierung hat ein neues Modell ausgearbeitet, nachdem das Bundesverfassungsgericht Grundsteuerberechnungen wegen veralteter Werte gekippt hatte. Einige Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg sind ausgestiegen und haben eigene Berechnungen entwickelt. Allen Modellen gemeinsam ist, dass Grundstückseigentümer erstmals Angaben zur Grundsteuererklärung machen müssen.
Bundesländern wurde nach Kritik am Verfahren und wenig Feedback vor der ursprünglichen Frist im Oktober 2022 eine Fristverlängerung bis Ende Januar gewährt. Trotzdem erklärte ein Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne), dass nur 63 Prozent der Eigentümer von Wohn- und Gewerbeflächen in Baden-Württemberg ihre Grundsteuer-Auskunft für die Kategorie B einreichten. Bundesweit sind es 5,6 Millionen Stück.