Angesichts Hunderter fehlender Jahresabschlüsse will die Landesregierung Sachsen-Anhalt ihre Kontrolle über die betroffenen Städte verschärfen. Nach dem Plan des Innenministeriums soll die Genehmigung des aktuellen Haushalts ab 2025 bis zur Veröffentlichung des Vorjahresjahresabschlusses verschoben werden. Lokale Regulierungsbehörden sollten keinen Ermessensspielraum mehr haben. „Wir legen jetzt die rechtlichen Grundlagen für verpflichtende Sanktionen bei fehlenden Jahresabschlüssen“, sagte Innenministerin Tamara Zischan (CDU) der dpa. Die Landesregierung werde die Reformen voraussichtlich noch in diesem Jahr beschließen, danach werde der Landtag Maßnahmen ergreifen Aktion. Nach dem neuen System können Haushaltsvorschriften ohne die alten Finanzberichte nicht in Kraft treten. Daher wenden die Kommunen ein vorübergehendes Haushaltsverwaltungssystem an, das bestimmte Ausgaben nicht zulässt.
Die Novelle erfolgt vor dem Hintergrund eines großen Jahresabschlussstaus in den Kommunen in Sachsen-Anhalt seit dem vergangenen Jahr. Jahr 2013. Zum 30. Juni lagen lediglich 1.301 Jahresabschlüsse 2021 vor, was 58,4 % der 2.229 erforderlichen Jahresabschlüsse entspricht.
Seit 2013 sind Kommunen verpflichtet, ihre Haushalte nach einem bestimmten System zu erstellen. Bei der sogenannten dualen Haushaltsführung muss jährlich eine Eröffnungsbilanz erstellt und aktualisiert werden. In diesem Rahmen sind Jahresabschlüsse einzureichen. Städte und Gemeinden sollten zur Erfassung ihrer Einnahmen und Ausgaben eine Bilanz verwenden.
Der Städte- und Gemeindebund lehnt die geplanten Sanktionen ab. Auf Nachfrage betonte Präsident Andreas Dittmann, dass wir uns das Recht vorbehalten, rechtliche Schritte zu prüfen, sollte es zu einer solchen Regelung kommen. Mit der Umsetzung des Zwischenhaushalts werde die gesamte operative Leistungsfähigkeit eingeschränkt, teilte der Verband mit. Darüber hinaus werden sich Investitionen verzögern und bestimmte Förderprogramme werden nicht verfügbar sein. „Das Ziel aller Räte ist es, Jahresabschlüsse zu erstellen, die den Regeln entsprechen.“ Die Räte werden daran arbeiten, fehlende Jahresabschlüsse zu beheben.
Mit der Neufassung des Kommunalverfassungsgesetzes werden sich auch andere Dinge ändern. „Wir wollen den Gemeinderäten weiterhin ermöglichen, hybride Sitzungen abzuhalten. Dies sollte nicht auf außergewöhnliche Notfälle wie die Pandemie beschränkt bleiben, sondern ist ein Grundstein für eine bessere Vereinbarkeit von Familien und ehrenamtlichem Engagement vor Ort“, sagte Zieschang. „
Darüber hinaus kann die Zusammenarbeit der Kommunen die Arbeit erleichtern, wenn die Person die Aufgabe gemeinsam erledigen möchte. „Wir wollen die kommunale Autonomie stärken und den Spielraum der Kommunen für die Gestaltung der lokalen Zusammenarbeit erweitern.“ Innenangelegenheiten Der Minister sagte.