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SPD und CDU sind sich einig: Verschärfung des Hochschulgesetzes

Das Berliner Schulgesetz soll verschärft werden, denn ein Änderungsantrag von SPD und CDU sieht die Wiedereinführung der Exmatrikulation vor, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Studierende sitzen im Audimax der Freien Universität Berlin.
Studierende sitzen im Audimax der Freien Universität Berlin.

"Entlassung eines Studenten aus der Universität" - SPD und CDU sind sich einig: Verschärfung des Hochschulgesetzes

Die schwarze-rote Koalitionsregierung hat beschlossen, das Berliner Hochschulgesetz zu verschärfen, indem sie die Möglichkeit der Ausweisung für bestimmte disziplinäre Vergehen wiederherzustellen. Dies gilt nur als letzter Ausweg, wenn es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt. Die CDU und SPD haben angekündigt, dass Studenten nicht an derselben Universität für zwei Jahre eingeschrieben werden können, wenn sie ausgeschlossen werden. Die gesetzliche Änderung benötigt das Parlamentsbeschluss, was als Formelleinigkeit erwartet wird.

Disziplinarvergehen

Die Änderung klärt auf, wann ein disziplinäres Vergehen eintritt und welche Maßnahmen folgen. Sie besagt, dass wenn ein Student an einer Universität einen Universitätsmitglied durch die Anwendung von physischer Gewalt, Drohungen oder Aufrufe zu physischer Gewalt erheblich behindert, es sich um ein disziplinäres Vergehen handelt. Geschlechtsbelästigung und schwere Schäden an universitären Einrichtungen gelten ebenfalls als Verstöße.

Mögliche Maßnahmen umfassen die Ausweisung, die Androhung der Ausweisung, Verwarnungen, die Sperrung von bestimmten universitären Einrichtungen und digitalen Infrastrukturen und die Sperrung der Teilnahme an einem Studiengang für bis zu einem Semester.

Das Entwurf entfernt auch den gesetzlichen Anforderungen an ein Ordnungsausschuss. "Wir lassen es den Universitäten überlassen, ihre eigenen Ordnungsverfahren durch ihre Satzungen zu gestalten", hieß es im Statement.

Stärkung des Wohnungsrechts

Die Änderung fordert härtere Strafen für disziplinäre Wohnungsregeln. Wenn es Extremfälle rechtfertigt, können Hausverbote nun bis zu neun Monaten dauern statt bisher drei. Wenn die Gefahr besteht, können die Maßnahmen erneuert werden.

"Mit den parlamentarischen Änderungen der Koalitionsfraktionen klären wir die disziplinären Vergehen und Maßnahmen, insbesondere in Fällen von physischer Gewalt, geschlechtsspezifischer Gewalt und bewussten Verbrechen gegen Universitätmitglieder auf", sagte Marcel Hopp, der wissenschaftliche Sprecher der SPD-Fraktion. Dadurch werden die Opfer von Gewalt besser geschützt und keine Instrumente verwendet, um unerwünschte demokratische Aussagen oder Maßnahmen gegen Studierende zu sanktionieren.

Die vorgeschlagene Gesetzgebung wurde von einem vermutlich antisemitischen Angriff am Anfang Februar initiiert. Ein jüdischer FU-Student, Lahav Shapira, wurde ins Krankenhaus eingeliefert, weil er sich mit Knochenbrüchen am Gesicht verletzt hatte. Ein palästinensischer Student wird verdächtigt, ihn in Berlin-Mitte geschlagen und getreten zu haben. Das Staatsanwaltschaftsamt überlegt Anklage wegen Körperverletzung und einer Hassverbrechen. Die Ermittlungen sind noch laufend, lautet ein Sprecher.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article212356918/Coalition-strengt- Berlin-Hochschulgesetz-an.html

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