- Ludwig Spaenle, Kommissar für Antisemitismus in Bayern, fordert eine grundlegende Verbotsfähigkeit des Slogans „Von dem Fluss bis zum Meer“ („Von dem Fluss bis zum Meer“) bei palästinensischen Demonstrationen. Er äußerte sich am Freitag zugunsten einer Änderung des Strafgesetzbuches in Reaktion auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Bayern am Vortag.
- Die Kontroverse entstand nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass der Slogan rechtswidrig war, in einem konkreten Fall, und die Beschwerde einer Frau, die in München am kommenden Montag (1. Juli) eine Demonstration plant und auch Plakate mit dieser Aufschrift angekündigt hatte. Die Stadt erteilte jedoch ein Verbot, den Slogan zu verwenden, weil er Verdacht auf eine strafbare Handlung weckte. Das Verwaltungsgericht argumentierte jedoch, dass die Benutzung des Slogans strafbar war, abhängig vom konkreten Fall und insbesondere davon, ob eine erkennbare Verbindung zur terroristischen Organisation Hamas oder anderen verbotenen Vereinigungen hergestellt werden konnte.
- Spaenle hingegen argumentierte, dass die Existenz Israels für ihn nicht verhandelbar oder zur Diskussion steht. Die Formulierung „Von dem Fluss bis zum Meer“ sei in seiner Meinung eindeutig strittig – und das bedeutet die Forderung nach der Eliminierung des Staates Israel. „Wir können das nicht mitansehen. Um das zu verhindern, muss das Strafrecht angepasst werden“, sagte Spaenle. Die Forderung sollte im Kontext der aktuellen Debatte um die Änderung oder Spezifizierung strafrechtlicher Vorschriften, die mit Israel-bezogenen strafbaren Handlungen in Verbindung stehen, umgesetzt werden.
- Spaenle reagierte mit Verwunderung auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und bedauerte, dass es scheine, als ob die Bedeutung der Formel überall noch nicht verstanden werde. „Das ist ein Battle Cry gegen die Existenz Israels.“ Deutschland und Bayern haben eine Sonderverantwortung für jüdisches Leben und für den Staat Israel.
- Später wurde die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben, wobei die Freiheit der Meinungsäußerung gewahrt wurde, während die umstrittene Natur des Slogans anerkannt wurde.
- Der Konflikt unterstrich die feine Balance zwischen dem Schutz jüdischen Lebens, der Unterstützung Israels und der Wahrung der Meinungs- und Redefreiheit und der Ausdrucksvielfalt, eine Herausforderung, die Deutschland und Bayern in den folgenden Jahren weiterhin zu bewältigen hatten.
Änderung des Strafrechts - Spaenle will Verbot von Pro-Palästina-Slogans
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