Die sorbisch/wendische Volksvertretung Serbski Sejm besteht auf einer staatlichen Anerkennung und fordert weiter mehr Rechte für die slawische Minderheit ein. Ein vom Sorbischen Parlament (Serbski Sejm) beauftragtes Team internationaler Anwälte mit Sitz in London hat nun Rechtsbehelfe und Klagepunkte gegen die Bundesrepublik «wegen Mißachtung grundlegender Minderheitenrechte» ausgearbeitet und ein Schreiben an das Bundesministerium des Innern geschickt, teilte das Gremium am Donnerstag mit.
«Es ist klar, dass den Sorben bei der Verfolgung ihrer Ziele bereits eine Reihe von internationalen Verfahrenswegen zur Verfügung steht. Andere hängen von der Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs ab. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es sehr zu hoffen, dass der deutsche Staat die Gespräche mit dem Serbski Sejm aufnimmt und damit die Notwendigkeit solcher Schritte vermeidet», heißt es in einer Einschätzung der Anwälte von Doughty Street International.
Die Rechtsmittelstudie liste drei Hauptforderungen auf, hieß es. Neben der Anerkennung der Vertretungsrechte des Serbski Sejm in Deutschland gehe es um eine Bildungsautonomie für das sorbische/ wendische Volk und deren finanzielle Sicherung sowie um die Anerkennung der Sorben/Wenden als indigenes Volk. Nach dem internationalen Minderheiterecht müsse der Serbski Sejm regelmäßig vom deutschen Staat konsultiert werden, wie das bei anderen Vertretern des sorbischen/wendischen Volkes bereits der Fall ist.
Der Serbski Sejm ging 2018 aus freien und geheimen Wahlen hervor. Er besteht aus 24 ehrenamtlichen Abgeordneten und tagt regelmäßig an wechselnden Orten in der Lausitz. Aber auch der Bund Lausitzer Sorben (Domowina) nimmt für sich in Anspruch, die Interessen der Sorben zu vertreten und gilt hierbei als Ansprechpartner des Staates. Diesen Status möchte der Serbski Sejm auch erlangen und mehr Rechte für sich und die Minderheit notfalls juristisch erzwingen.
Das sorbische Volk besiedelt seit etwa 1500 Jahren die Lausitz. Heute leben etwa 60.000 Sorben in Ostsachsen und im Süden von Brandenburg.