Das Bundesverfassungsgericht muss möglicherweise entscheiden, den Solidaritätszuschlag zu beenden. Finanzgericht, 30. Januar in München. Das sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling am Dienstag zum Abschluss einer mündlichen Verhandlung. Es besteht die Tendenz, das IX zu verlassen. Der Senat erkannte dies jedoch nicht an.
Bei den Klägern handelt es sich um Ehegatten aus dem unterfränkischen Aschaffenburg, die mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler die ungeliebte Zusatzsteuer senken wollen. Sie argumentieren, dass der Solidaritätsausgleich nun in zweierlei Hinsicht verfassungswidrig sei.
Zum einen ist der ursprüngliche Zweck entfallen: Mit der Umlage wurde der Solidarpakt II finanziert, ein Ende 2019 auslaufender Pakt zur Finanzierung des Infrastrukturausbaus in Ostdeutschland.
Den Klägern ging es offenbar mehr ums Prinzip als ums Geld: Vor dem Finanzgericht Nürnberg verloren sie in erster Instanz, doch das Finanzamt Aschaffenburg kürzte die Vorauszahlung des Solidaritätszuschlags auf 19 Euro pro Person
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Keine ordentliche Steuer
Aus rechtlicher Sicht ist der Solidaritätszuschlag keine ordentliche Steuer, sondern eine „Ergänzungssteuer“, wie Steueranwalt Roman Seer als Vertreter der beiden Kläger erläutert.
Der Direktor des Instituts für Steuerrecht der Universität Bochum geht davon aus, dass Nachtragssteuern „Zwecksteuern“ sind – bei Wegfall des Zwecks entfällt auch die entsprechende Besteuerung. Diese Ansicht wurde in den letzten Jahren auch von anderen Steueranwälten geteilt. Seit Ende 2019 gebe es in den neuen Bundesländern keine zweckgebundenen Mittel mehr, sagte Seer. „Die Bundesregierung und die Landesregierungen sind sich einig, dass es keinen dritten Solidaritätspakt geben soll.“ Steuer, während die große Mehrheit der Steuerzahler dies nicht tut.
Im Gesetz zur Rückzahlung des Solidaritätsausgleichs von 2019 hat die damalige Koalition beschlossen, dass nur Gutverdiener – also die oberen 10 % der Verdiener – den Zuschlag zahlen müssen. Die restlichen 90 Prozent der Steuerzahler sollen ausgenommen bleiben. Rund 2,5 Millionen Menschen zahlen laut Seers noch immer den Solidaritätszuschlag. “Es ist wirklich eine zusätzliche Einkommenssteuer”, sagte der Juraprofessor.
Wird der Solidaritätszuschlag missbraucht?
Der Bund der Steuerzahler wirft der Ampel Union vor, den Solidaritätszuschlag komplett zu missbrauchen: “Der Solidaritätszuschlag wird gleichzeitig durch die Hintertür zur Reichensteuer”, sagte Präsident Reiner Holznagel nach der Anhörung.
Gleichzeitig hat sich auch die Position des Bundesfinanzministeriums geändert. Für die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags bis Herbst 2021 war der damalige Bundesfinanzminister und heutige Ministerpräsident Olaf Scholz (SPD) zuständig. Das Finanzministerium schloss sich während Schultz’ Amtszeit als Sekretär dem Rechtsstreit an. Damit wollte das Ministerium die Klage zunächst als unbegründet abweisen.
Allerdings hat sich das Finanzministerium, wie BFH-Präsident Thesling sagte, aus dem Verfahren unter Führung des derzeitigen Ressortleiters Christian Lindner (FDP) zurückgezogen. Es ist ersichtlich, dass Lindner gegen den schließlich vom BGH gekippten Solidaritätszuschlag nichts einzuwenden hat. Ob Lindner Scholz zustimmte oder die Linie seines Vorgängers aktiv änderte, spielte in den Verhandlungen keine Rolle.
Neun. Der BFH-Senat hat sich offenbar eine Meinung gebildet, aber in keiner Weise angedeutet, wie seine Entscheidung aussehen könnte. Entgegen der Praxis mündlicher Verhandlungen stellte der Richter weder dem Kläger in Aschaffenburg noch dem beklagten Finanzamt eine einzige Frage.