Das Amtsgericht Bad Kissingen hat einen Bundeswehrsoldaten wegen Ungehorsams freigesprochen, obwohl er sich wiederholt geweigert hatte, den erforderlichen Coronavirus-Impfstoff zu erhalten. Die Richterin verwies in ihrem Urteil unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Impfreihenfolge unter Berücksichtigung sinkender Infektionsraten und bekannter Nebenwirkungen.
Eine schriftliche Begründung des Urteils liege allerdings noch nicht vor, sagte ein Sprecher des Bezirksgerichts am Dienstag. Daher konnte er keine weiteren Einzelheiten zur Verurteilung vom 12. September nennen.
Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt forderte zu ihrer Verteidigung eine dreimonatige Haftstrafe mit Bewährung und legte Berufung gegen das Urteil ein. Mehrere Medien hatten zuvor über den Fall berichtet.
Soldaten müssen gegen verschiedene Krankheiten geimpft sein, es sei denn, es gibt einen bestimmten gesundheitlichen Grund. Im Juli letzten Jahres hat der Erste Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig beschlossen, die neue Corona-Impfpflicht für Soldaten beizubehalten.