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Söder: „An der Schuldenbremse hat sich nichts geändert“

Bayerns Kanzler Markus Söder (CSU) will keine Änderungen an der Schuldenbremse. „Die Schuldenbremse wird nicht gelockert. Ich bin auch sehr enttäuscht, dass Christian Lindner in einem neuen Interview gesagt hat, dass wir sie vielleicht ein bisschen modifizieren können“, sagte Söder am Sonntag...

Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern. Foto.aussiedlerbote.de
Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern. Foto.aussiedlerbote.de

Haushalt - Söder: „An der Schuldenbremse hat sich nichts geändert“

Bayerns Kanzler Markus Söder (CSU) will keine Änderungen an der Schuldenbremse. „Die Schuldenbremse wird nicht gelockert. Ich bin auch sehr enttäuscht, dass Christian Lindner in einem neuen Interview gesagt hat, dass wir sie vielleicht ein bisschen modifizieren können“, sagte Söder am Sonntag dem deutschen Fernsehsender „Berlin Direct“. ., sagte Bleecker in der Show. Finanzminister Lindner (FDP). Söder sagte, die EU werde einer Änderung der Schuldenbremse durch den Bundestag auf keinen Fall zustimmen. „Damit ist die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht gegeben.“

Zwar weigerte sich Lindner, die von den Koalitionspartnern Sozialdemokraten und Grüne geforderten grundlegenden Änderungen an der Schuldenbremse vorzunehmen, kündigte jedoch kürzlich Pläne für einige Reformen im nächsten Jahr an. Der FDP-Politiker sagte am Samstag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, er plane, die Berechnung der sogenannten Konjunkturkomponente zu überarbeiten, um mehr Spielraum für den Fall eines Konjunktureinbruchs zu schaffen. „Ziel ist es, die Berechnungen an den aktuellen Stand der Wirtschaftsforschung anzupassen, wodurch sich die Schwankungsbreite verändert“, sagte er.

Aufgrund der enormen Staatsverschuldung Deutschlands wurde die Schuldenbremse 2009 im Grundgesetz verankert. Für eine grundlegende Reform ist eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat erforderlich. Der wirtschaftliche Teil hingegen beruht lediglich auf dem Umsetzungsgesetz der Schuldenbremse.

Kompendium zum Schuldenrecht zur Umsetzung von Artikel 5 des Grundgesetzes Artikel 115 des Grundgesetzes

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Quelle: www.stern.de

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