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Silvestergewalt: Faeser fordert weitere Strafverfolgung

Nancy Faeser
Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat.

Wer in der Silvesternacht Rettungskräfte oder Polizisten angreift, sollte sich strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Andererseits sehen SPD-Politiker keine Notwendigkeit, das Gesetz noch einmal zu ändern. „Die Strafvorschriften zum Schutz von Polizei und Rettungskräften sind in den vergangenen Jahren – zu Recht – erheblich verschärft worden“, sagte Faeser am Montag und zeige nun die Notwendigkeit der Gesetzesänderung von 2017.

Entscheidend ist, dass diese Strafbestimmungen nun konsequent angewandt und durchgesetzt werden, um “chaotische und gewalttätige Straftäter” zu bekämpfen. „Es können sensible Freiheitsstrafen verhängt werden“, betonte der Minister.

Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte: „Jedes Mal, wenn eine Person in Uniform zur Zielscheibe wird, muss es zu sexuellen Übergriffen kommen eine Untersuchung, eine Gerichtsverhandlung und eine schwere Strafe.” Zudem musste jeder Angriff auf einen Polizeibeamten dokumentiert werden, da nur so ein realistisches Bild entstehen konnte. Notwendig sind auch eine gute psychologische und seelsorgerische Betreuung der Rettungsdienste sowie ausreichende Dienstübungen, Behandlungs- und Rehabilitationszeiten.

Polizei und Rettungskräfte unter Beschuss

In mehreren Städten wurde die Arbeit von Polizei und Rettungskräften in der Silvesternacht behindert und mit Böllern und Raketen beschossen. Nirgendwo jedoch war das Ausmaß dieser Angriffe so groß wie in Berlin. Nach Angaben von Feuerwehr und Polizei wurden in der Hauptstadt insgesamt 33 Ersthelfer verletzt.

Im Mai 2017 trat ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Strafverfolgungs- und Rettungskräften in Kraft. Seitdem werden diejenigen, die Polizei, ermittelnde Staatsanwälte, Gendarmerie und andere Sicherheitskräfte angreifen, mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Bisher gab es nur bei Strafverfolgungsmaßnahmen wie Festnahmen eine besondere Strafandrohung, da auch bei allen anderen Amtshandlungen Reformen vorgenommen wurden. Auch Feuerwehren, Zivilschutz und Rettungsdienste sind durch die Änderung geschützt.

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