Inhaltsverzeichnis
- Welches Verbrechen wird dem Angeklagten vorgeworfen?
- Wann wurden diese Personen verurteilt?
- Wie funktioniert dieser Prozess?
- Wie hat die US-Staatsanwaltschaft diesen Fall bewertet?
- Gibt es einen ähnlichen Vorfall beim Bundesnachrichtendienst?
Darum geht es - Sie sollen für den russischen Bundesnachrichtendienst spioniert haben: Prozess gegen zwei Angeklagte beginnt
Die Bundesanwaltschaft hält das für Landesverrat: Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) soll geheime Informationen an Russland weitergegeben haben. Knapp ein Jahr nach der Festnahme des 53-jährigen Spions begann am Mittwochmorgen unter hohen Sicherheitsvorkehrungen in Berlin einer der aufsehenerregendsten Spionageprozesse der letzten Jahre. Bei dem Mitangeklagten handelt es sich um einen 32-jährigen Diamantenhändler und mutmaßlichen Komplizen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten sind auf einen Blick klar.
Welches Verbrechen wird dem Angeklagten vorgeworfen?
Die beiden Deutschen sollen im Herbst 2022, nur wenige Monate nach Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, zwei geheime Nachrichten an den russischen Geheimdienst FSB weitergeleitet haben. Für seine Dienste soll er zwei Angeklagte bezahlt haben: den BND-Mitarbeiter Carsten L., der 450.000 Euro zahlte, und den Geschäftsmann Arthur E., der mindestens 400.000 Euro zahlte.
Nach Angaben der Ermittler soll Carsten L. im September und Oktober 2022 an seinen Arbeitsplätzen in Berlin und Prach bei München neun interne BND-Dokumente gedruckt oder fotografiert haben. Anschließend soll Arthur E. geheime Spionageinformationen an den russischen Geheimdienst weitergegeben und sich in Moskau mehrfach mit Mitarbeitern des russischen Föderalen Sicherheitsdienstes getroffen haben. Die Treffen sollen von einem russischen Unternehmer arrangiert worden sein, den E. kannte. Er habe auch die Flugreise des Geschäftsmannes gebucht und finanziert, heißt es in der Anklageschrift.
Wann wurden diese Personen verurteilt?
Carsten L. wurde am 21. Dezember 2022 in Berlin festgenommen, seine Wohnung und sein Arbeitsplatz wurden durchsucht. Arthur E. wurde als mutmaßlicher Mitverschwörer im Januar 2023 am Flughafen München bei der Einreise in die USA festgenommen. Damals hieß es, die Ermittlungen seien in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst und mit Unterstützung der US-Bundespolizei FBI erfolgt. Beide Männer wurden inzwischen festgenommen. Am 24. August erhob die US-Staatsanwaltschaft Anklage.
Wie funktioniert der gesamte Prozess?
Nach Angaben des Gerichts ist die Verhandlungszeit zunächst auf 51 Tage angesetzt, die Frist endet am 17. Juli 2024. Da viele der Informationen als vertraulich eingestuft sind, können einige Verhandlungen hinter verschlossenen Türen stattfinden. Nutzen Sie die strengsten Sicherheitsmaßnahmen. Mobiltelefone und Laptops sind im Anhörungsraum nicht gestattet. Auch Uhren oder Schmuck (z. B. Siegelringe oder Medaillen) sind nicht gestattet. Auch Füllfederhalter oder Kugelschreiber sind tabu. Nach Angaben des Gerichts werden vor Ort Stifte zum Notieren bereitgestellt.
„Wenn es um den Secret Service geht, muss man von James Bond lernen“, kommentierte Gerichtssprecherin Lisa Jani das Verfahren. Derart strenge Sicherheitsmaßnahmen galten auch beim Prozess gegen den ehemaligen vietnamesischen Manager Trinh Xu Thanh in Berlin im Sommer 2017. Das Kammergericht Berlin verurteilte 2018 einen Angeklagten und einen Komplizen, ebenfalls aus Vietnam. Im Jahr 2023 wurden beide wegen Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Wie bewertet die US-Staatsanwaltschaft diesen Fall?
Die Bundesanwaltschaft erklärte, dass es sich bei dem aktuellen Spionagefall um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuches handele. Dessen Offenlegungen hätten „in beiden Fällen zu besonders schwerwiegenden nachteiligen Gefahren für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geführt“.
Auch die Bundesanwaltschaft stellte in der Anklage fest, dass es sich um einen besonders schweren Fall handele und der Vorwurf Landesverrat sei. Verletzt der Täter seine Pflichten, die ihn insbesondere zur Wahrung von Staatsgeheimnissen verpflichten, wird er mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren und bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Ist dem BND ein ähnlicher Vorfall passiert?
Der BND ist der deutsche Auslandsgeheimdienst. Die Behörde beschäftigt rund 6.500 Mitarbeiter und ist für die Information der Bundesregierung über Entwicklungen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zuständig.
Das letzte Mal wurde dort im Jahr 2014 ein sogenannter „Maulwurf“ (Doppelagent) entdeckt. Das Oberlandesgericht München befand den 32-Jährigen später des Landesverrats und der Verletzung von Amtsgeheimnissen aufgrund jahrelanger Spionage für schuldig und verurteilte ihn zu acht Jahren Gefängnis. Zwischen 2008 und 2014 übergab der gelernte Bürokaufmann 200 teils streng geheime BND-Dokumente an den US-Geheimdienst Central Intelligence Agency (CIA), wofür er mindestens 80.000 Euro erhielt.
Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz bezeichnete das Ausmaß des Falles Carsten L. und Arthur E. als „ziemlich ernst“. „Das ist ein Beispiel für ein massives Versagen der Selbstsicherheit“, sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Es ist richtig und äußerst wichtig, diesen Fall zum Anlass zu nehmen, die Sicherheit grundsätzlich zu überprüfen.“ Vorsichtsmaßnahmen der Geheimdienste. wichtig.“
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Quelle: www.stern.de