sicheres Herkunftsland
Behörden oder Medien sprechen oft von „sicheren Herkunftsländern“ oder „sicheren Herkunftsländern“. Aber was bedeutet das eigentlich? Hier erklären wir, was ein „sicherer Herkunftsstaat“ ist und was das für Ihr Asylverfahren bedeutet, wenn Sie aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsstaat“ kommen.
Was muss ich wissen?
Was ist ein „sicheres Herkunftsland“?
In Deutschland gilt, wenn ein Land grundsätzlich keine Angst vor staatlicher Verfolgung hat und das Land grundsätzlich in der Lage ist, seine Bürger vor nichtstaatlicher Verfolgung zu schützen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ging in diesem Fall zunächst davon aus, dass Menschen aus diesen Ländern in Deutschland keinen Schutz brauchten. Der Flüchtling muss daher im Asylverfahren das Gegenteil beweisen.
Die folgenden Länder gelten derzeit als „sichere“ Herkunftsländer:
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Ghana
- Kosovo
- Mazedonien
- Montenegro
- Senegal
- Serbien
- Alle EU-Mitgliedstaaten
Regelmäßige Diskussionen umfassen auch die folgenden Länder in dieser Liste:
- Algerien
- Georgien
- Marokko
- Tunesien
Diese vier Länder gelten derzeit nicht als „sichere Herkunftsländer“.
„Sichere Herkunftsländer“ Was sollten Menschen wann beachten? Asylverfahren durchlaufen?
Es gibt grundlegende Unterschiede zwischen Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“Das Asylverfahren ist nicht anders als das Asylverfahren für Menschen aus anderen Ländern. Es geht in der Regel nur schneller.
Die Anhörung ist auch für Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ der wichtigste Schritt. Bei der Bei der Anhörung sollten Sie die Verfolgung, die Sie in Ihrem Herkunftsland erlitten haben, melden und, sofern vorhanden, entsprechende Beweise vorlegen. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Verfolgung als begründet ansieht, sollten Sie aus einem „sicheren Land“ kommen Auch in Deutschland können Menschen einen Schutzstatus und damit eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Die meisten Asylanträge von „Personen aus „sicheren Herkunftsstaaten““ werden jedoch als „offensichtlich unbegründete“ Ablehnung abgewiesen. Dies geschieht, wenn Das BAMF glaubt Ihrer Geschichte nicht oder geht davon aus, dass Sie nur aus finanziellen Gründen nach Deutschland gekommen sind.
Wenn der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wird, muss schnell gehandelt werden. Sie haben nur eine Woche Zeit Sie können einen Eilantrag beim Gericht einreichen und die Entscheidung anfechten. Wenn Sie keinen Eilantrag stellen oder das Gericht Ihren Antrag ablehnt, können Sie abgeschoben werden. Sie können einen Eilantrag in unserem „Asylantrag abgelehnt".
Welche Sonderregelungen gelten für Asylbewerber während des Asylverfahrens? Asyl für Personen aus ein „sicherer Herkunftsstaat“?
- Menschen aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ müssen in der Regel bis zum Abschluss des Asylverfahrens in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Sonderunterkunft leben. Das ist ihnen nicht gestattet umziehen.
- Menschen aus „sicheren Herkunftsländern“ ist es grundsätzlich nicht gestattet, zu arbeiten.
- Personen aus „sicheren Herkunftsländern“ dürfen im Hoheitsgebiet nicht arbeiten. Eine Einreise nach Deutschland bzw. Reisen ist nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde möglich.
- Integrationskurse sind für Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ grundsätzlich nicht möglich.
- In einigen Bundesländern besteht für Kinder, die noch in Erstaufnahmeeinrichtungen ohne entsprechende Kurse leben, eine Schulpflicht. Ob Ihr Bundesland dazu gehört, erfahren Sie unter landkarte-kinderrechte.de<1 und das Kapitel „Schule".
Wichtig
Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten haben, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Die Beratungsstelle finden Sie beispielsweise auf dieser Website von Pro Asyl. Anwälte in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsgenehmigung oder Rechtsberatung.
Quelle: handbookgermany.de