Verwaltungsgericht Dresden - Sicher rechts - Notbeschluss der AfD Sachsen abgelehnt
Der Verwaltungsgericht Dresden hat die dringende Anwendung der AfD in Sachsen gegen die Einordnung als rechtsextrem gesicherte Tätigkeit abgelehnt. Das Gericht begründete dies mit der Tatsache, dass es ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte gibt, dass der Antragsteller Absichten verfolgt, die gegen die Würde bestimmter Personengruppen und das demokratische Prinzip gerichtet sind.
Gesetzwidrige Bemühungen
Das Gericht vermutet unter anderem, dass die Partei den deutschen Bürgern mit Migrationshintergrund einen rechtlich abwertenden Status zuweisen will. "Das bedeutet eine gesetzwidrige Diskriminierung aufgrund der Abstammung, die der Menschenwürdegarantie widerspricht", heißt es in der Stellungnahme.
Die Einstellungen der sächsischen AfD gegenüber Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, die ausschließen, verpönen und weitgehend entmachten wollen, sind ebenfalls gesetzwidrig. Mit dem Fokus auf einem "ethnisch-kulturellen Konzept des Volkes" wird die rechtliche Gleichheit aller Bürger und die Menschenwürdegarantie für alle Menschen in Frage gestellt.
Das Gericht nennt auch die Zusammenarbeit mit rechtsextremen Gruppen und mit verfassungswidrigen Organisationen und Tätigkeiten als Gründe an. Antisemitische Aussagen, die Verpöhlung der liberal-demokratischen Grundordnung und die Frage an der demokratischen Prinzipienwürde wurden ebenfalls genannt.
Verfassungsschutzpräsident zufrieden
Der sächsische Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian ist mit der Entscheidung zufrieden: "Das Verwaltungsgericht Dresden hat die rechtliche Argumentation des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz in allen Punkten folgte und damit die Arbeit des Amtes bestätigt", heißt es in der Stellungnahme.
Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz hatte die sächsische Landesgruppe der AfD im Dezember 2023 als "gesicherten rechtsextreme Tätigkeit" eingestuft. Mit ihrer dringenden Anwendung versuchte die AfD, das Amt davon abzuhalten, sie zu klassifizieren, zu beobachten, zu bearbeiten, zu prüfen und/oder zu leiten entsprechend. Die öffentliche Veröffentlichung der Einstufung wurde auch oppositionell aufgefasst. Alle drei Punkte wurden vom Gericht abgelehnt.
Die Beteiligten können gegen die Entscheidung an das Verwaltungsgericht Bautzen appellieren.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden stimmt mit der Klassifizierung der AfD in Sachsen durch die Verfassungsschutzbehörde überein. Die Gerichtsentscheidung legt nahe, dass die Parteienhandlungen und Rhetorik dazu bestreben, der Würde bestimmter Bevölkerungsgruppen Schadens zu zufügen und dem demokratischen Prinzip herauszufordern.
Die Gerichtsentscheidung hebt die Absichten der AfD auf, einen niedrigeren rechtlichen Status für Bürger mit Migrationshintergrund zuzuwenden, was das Gericht als unverfassungsmäßig, die Menschenwürdegarantie verletzend ansieht.
Die Einstellungen der AfD gegenüber Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, kamen auch in der Gerichtsentscheidung unter besonderer Berücksichtigung. Die Gerichtsentscheidung deutet an, dass diese Einstellungen, einschließlich des Ziels, diese Personen auszuschließen, zu verpöhnen und weitgehend entmachten zu wollen, gegen die verfassungsmäßigen Grundsätze verstoßen.
Weiterhin nennt das Gericht die Zusammenarbeit der AfD mit rechtsextremen Gruppen und Organisationen, sowie ihre antisemitischen Aussagen, die Verpöhlung der liberal-demokratischen Grundordnung und die Frage an der demokratischen Prinzipienwürde als Beiträge zu ihrer Klassifizierung.
Der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, Dirk-Martin Christian, äußerte sich zufrieden mit der Gerichtsentscheidung, indem er das Arbeiten seines Amtes bestätigte.