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Sexualstraftäter wurde in Sicherungsverwahrung genommen

Blaulicht
Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs.

Der Sexualverdächtige aus Neunkirchen, der nach dem Tod eines 69-jährigen Mannes inhaftiert wurde, war mehrfach wegen Sexualverbrechen vorbestraft. Zuletzt sei er im Jahr 2003 vom Landgericht Saarbrücken zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt und anschließend in Sicherungsverwahrung genommen worden, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Freitag mit. Im Frühjahr 2020 setzte das Gericht die Sicherungsverwahrung „aufgrund positiver Rechtsprognosen von Experten“ aus. Zuvor hatten saarländische Medien darüber berichtet.

Gegen den 61-Jährigen sei am Donnerstag ein Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen erlassen worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Verdächtige wurde aufgrund von DNA-Beweisen vom Tatort festgenommen. Am 7. September wurde die tote Frau in einem Bach nahe der Kläranlage Sinatal in Neunkirchen gefunden. Sie war teilweise entkleidet und die Ermittler vermuteten, dass sie ein Sexualverbrechen begangen hatte. Die Todesursache konnte bei einer Autopsie nicht geklärt werden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Verdächtige bereits 1991 zu drei Jahren und sechs Monaten und 2017 zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. 1997 für aufdringliche Selbstbestimmung. Nach der Aussetzung der Sicherungsverwahrung seien dem Angeklagten zahlreiche Weisungen erteilt worden, sagte der Sprecher.

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