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Sex in the hood: Parkhausbetreiber werden nicht zur Rechenschaft gezogen

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Fremder beschädigt beim Sex in Kölner Parkhaus Auto: Parkhausbetreiber haftet nicht. Das entschied das Landgericht Köln in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. (Aktenzeichen: 21 O 302/22).

Der Kläger stellte sein Auto über Nacht im Parkhaus des Hauptbahnhofs ab. Als er am nächsten Morgen zurückkam, fand er mehrere Kratzer und Dellen auf der Motorhaube des Autos. Videos von Überwachungskameras auf dem Parkplatz zeigten, wie das Paar nachts auf der Motorhaube ihres Autos Sex hatte. Sie waren in der Aufnahme jedoch nicht identifizierbar. Der Kläger verlangt vom Parkhausbetreiber Schadensersatz in Höhe von rund 4.700 Euro.

Der Richter wies die Klage ab. Denn die Pflichten des Parkplatzbetreibers gehen nicht so weit, dass er das Video kontinuierlich anschauen muss, um mögliche Verstöße gegen die Sicherheit und Ordnung bemerken und sogar verhindern zu können. Das Video zeigt nur neun Minuten, wie sich das Paar im Auto bewegt. Diese Frist ist zu kurz, um dem Betreiber Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

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