Eine ältere Frau hat vor Gericht zugegeben, ihren Ex-Mann mit einem Metzgerhammer geschlagen zu haben. Die Staatsanwälte beschuldigten sie auch, ihn mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt zu haben. Zu Beginn des Änderungsverfahrens beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd ließ die 86-Jährige ihren Verteidiger eine Stellungnahme verlesen. Die Frau aus dem Bodenseekreis wurde 2020 wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge verurteilt, geht aber in Berufung. Der Fall wird nun neu verhandelt.
In ihrer Aussage beschrieb die Angeklagte ein sich verschlechterndes Verhältnis zu ihrem 73-jährigen Ex-Mann. Aus Angst, er würde sie aus dem Haus werfen, schlug sie ihm mit einem Metzgerhammer auf den Kopf. An das, was dann geschah, hat sie keine Erinnerung.
Die Staatsanwaltschaft warf der Seniorin jedoch vor, ihn getötet zu haben, indem sie wiederholt mit einem Metzgerhammer auf den Mann einschlug. Er blieb bei Bewusstsein, schnappte sich ihre Waffe und rief 911 an. Nach Ermittlungen übergoss der Angeklagte ihn dann mit „gnadenloser Haltung“ mit Benzin und zündete ihn an, wodurch er unter Schmerzen starb. Zudem brannten laut Staatsanwaltschaft Teile des Hauses, was der Angeklagte hinnahm.
Die Gesundheit der 86-Jährigen ist stark eingeschränkt, weshalb der Prozess in Schwäbisch Gmünd und nicht in Konstanz (wo sie inhaftiert ist) stattfindet. Auf Bitten ihres Anwalts sagte ein Experte, man werde die Verhandlungsfähigkeit der Frau prüfen. Wenn das nicht der Fall wäre, könnte das Programm gestoppt werden, sagen Experten.