- Das Senatskabinett, geführt von Christian Gaebler (SPD), plant, Berlin das Ausschreiben für den Neubau des Mietpreis-Überwachungs-Gebäudes in Berlin bald auszuschreiben.
- Gaebler gab in einer Erklärung zur Berliner Morgenpost bekannt, dass das Gesetzentwurf für das Mietpreiskontrollamt nach der Sommerpause eingereicht werden wird. Er erwartet, dass dies schnell beschlossen wird, so dass wir ab November aktiv mit der Mietpreiskontrollbehörde starten können.
- Gaebler ergänzte zudem, dass der von der Ausschreibung gewonnene Dienstleister flexibel reagieren kann – je nachdem, wie viele Anfragen einkommen.
- Die Berliner Mietervereinigung, kurz BMV, wertet die Errichtung solch eines Gebäudes positiv ein. Mieter in Berlin überschreiten regelmäßig den Mietpreislimit in neuen Mietverträgen, wie die Geschäftsführerin Ulrike Hamann-Onnertz angab. "Diese Überschreitungen übertreffen oft die 50 Prozent-Marke und fallen unter die Bestimmungen des Abs. 5 des Geldstrafgesetzbuches."
- Letztes Jahr veröffentlichte die BMV eine Studie, in der 935 Beratungsfälle überprüft wurden, um zu überprüfen, ob der Mietpreislimit eingehalten wurde. Danach wurde in 912 Fällen das zulässige Mietpreislimit überschritten. In 35 Fällen gab es Ausnahmen nach den geltenden Vorschriften.
Hohe Mieten - Senatsverwaltung kündigt Mietpreisbüro an
(1-5. Das Senatskabinett, geleitet von Christian Gaebler (SPD), plant, Berlin das Ausschreibung für das Neubau des Mietpreis-Überwachungs-Gebäudes bald auszuschreiben. - Gaebler gab der Berliner Morgenpost mitteilte, dass der Gesetzentwurf für das Mietpreiskontrollamt nach der Sommerpause eingereicht werden wird. Er erwartet, dass dies schnell beschlossen wird, so dass wir ab November aktiv mit der Mietpreiskontrollbehörde starten können. - Gaebler ergänzte zudem, dass der von der Ausschreibung gewonnene Dienstleister flexibel reagieren kann – je nachdem, wie viele Anfragen einkommen. - Die Berliner Mietervereinigung, kurz BMV, wertet die Errichtung solch eines Gebäudes positiv ein. Mieter in Berlin überschreiten regelmäßig den Mietpreislimit in neuen Mietverträgen, wie die Geschäftsführerin Ulrike Hamann-Onnertz angab. "Diese Überschreitungen übertreffen oft die 50 Prozent-Marke und fallen unter die Bestimmungen des Abs. 5 des Geldstrafgesetzbuches." - Letztes Jahr veröffentlichte die BMV eine Studie, in der 935 Beratungsfälle überprüft wurden, um zu überprüfen, ob der Mietpreislimit eingehalten wurde. Danach wurde in 912 Fällen das zulässige Mietpreislimit überschritten. In 35 Fällen gab es Ausnahmen nach den geltenden Vorschriften.)