Das Einreichen von Grundsteuererklärungen ist in Berlin langsam. Wie Finanzamtssprecher Frederik Bombosch am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, sind beim Finanzamt mehr als 402.800 Erklärungen (Stand: 8. Januar) eingegangen, was einem Anteil von rund 46,7 Prozent entspricht. Vor zwei Wochen lag diese Zahl nach Angaben der Regierung bei knapp über 44 %.
Finanzsenator Daniel Wessener (Grüne) sagte am Donnerstag im Abgeordnetenhaus, Berlin liege mit seinen Zahlen im Bundesdurchschnitt. Die Abgabefrist wird nicht verlängert. Als Frist wurde zunächst Ende Oktober festgelegt. Sie wurde jedoch um drei Monate verlängert, nachdem sich abzeichnete, dass die Lage angespannt geworden war.
Laut Sprecher Bombosch sollten Eigentümer nicht mit Verspätungsgebühren rechnen, die sie ausgesetzt haben. Im ersten Quartal werden die Steuerbehörden Steuerpflichtige, die noch keine Erklärung abgegeben haben, daran erinnern. Bei Nichteinhaltung von Fristen können die Finanzbehörden Mahngebühren erheben oder Bußgelder verhängen.
Grund- und Grundstückseigentümer müssen Grundsteuererklärungen abgeben, da das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Veranlagung als unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz beurteilt hatte.
Das Land Berlin ist wie die meisten Bundesländer dem sogenannten föderalen Modell beigetreten. Demnach werden die Grundsteuern ab 2025 anhand von Informationen wie Baujahr und Bodenrichtwert ermittelt, mit dem Ziel, den tatsächlichen Wert der Immobilie widerzuspiegeln.
In Brandenburg hat bisher die Hälfte aller Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgegeben. Laut Schatzmeisterin Katrin Lange (SPD) gingen bis zum 11. Januar rund 627.500 Grundsteuererklärungen beim Finanzamt ein – das entspricht rund 50,2 Prozent. Oliver Hermann, Finanzminister und Präsident des Brandenburgischen Städtetages, forderte eine zeitnahe Ankündigung. „Zögern Sie nicht länger“, sagte Lange.