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Senat beschließt Neufassung des Bestattungsgesetzes

In Berlin sind künftig Bestattungen in weniger als 48 Stunden nach dem Tod erlaubt, wenn die Religion des Verstorbenen das verlangt. Der Senat hat eine Änderung des Berliner Bestattungsgesetzes mit einer Ausnahmegenehmigung beschlossen, wie die Senatsverwaltung für Justiz am Dienstag mitteilte. Das Land Berlin folge mit der Reform des Bestattungsrechts unter anderem der Bitte von jüdischen und muslimischen Gläubigen, deren Bestattungsvorschriften eine Bestattung Verstorbener innerhalb eines Tages vorsehen.

Ähnliche Regelungen gibt es der Justizverwaltung zufolge bereits in Bundesländern wie Hessen und dem Saarland. Andere wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg schreiben keine Mindestfristen für die Bestattung Verstorbener mehr vor.

«Ich bin sehr zufrieden, diese jahrelang geforderte Änderung des Bestattungsrechts in Berlin jetzt umsetzen zu können», so Justizsenatorin Lena Kreck (Linke). «Die Gesetzesänderung stellt jüdische und muslimische Gläubige endlich auch am Ende des Lebens mit beispielsweise christlichen Gläubigen und Nichtgläubigen gleich.»

Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) ergänzte, die Änderung des größtenteils aus dem Jahr 1973 stammenden Berliner Bestattungsgesetzes sei ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Berliner Bestattungsrecht. «Diese Änderung kann allerdings nur als ein erster Aufschlag für eine Novellierung des Bestattungsrechts gesehen werden.» Der Senat werde unter Federführung ihrer Senatsverwaltung zeitnah einen Entwurf vorlegen.

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