Der schwarz-rote Berliner Senat will schnellstmöglich mit der Arbeit an einem rechtlichen Rahmen für die Vergesellschaftung der Wirtschaft beginnen. Bau- und Wohnungsbausenator Christian Gäbler (SPD) kündigte am Montag vor dem Stadtentwicklungsausschuss des Repräsentantenhauses an, dass der Senat innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Auftaktsitzung abhalten werde.
Im ersten Schritt wird es um den Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens und die Ausgestaltung des geplanten Sozialisierungsrahmengesetzes gehen. An dem Prozess sind mehrere Senatsverwaltungen beteiligt, wobei die Finanzverwaltung die Federführung übernimmt.
Bei einem Volksentscheid im September 2021 stimmten mehr als 59 % der Wähler für die Vergesellschaftung des Immobilienkonzerns Berlin mit 3.000 Wohnungen. Nach einjährigen Beratungen kam ein Expertenausschuss des Senats im Juni zu dem Schluss, dass eine solche Vergesellschaftung – sogenannte Enteignungsentschädigung – rechtlich und verfassungsrechtlich möglich sei. Das Grundgesetz ermöglicht dem Land Berlin somit, die Bodenvergesellschaftung gesetzlich zu regeln.
Im Koalitionsvertrag vom April haben sich CDU und SPD darauf geeinigt, für solche Situationen ein Rahmengesetz zur Vergesellschaftung zu entwickeln. Abstimmung. Es sollte sich unter anderem mit den Kriterien für die Vergesellschaftung von Körperschaften des öffentlichen Interesses und der Entschädigung befassen. Das Gesetz konzentriert sich nicht nur auf den Wohnungsbau, sondern auch auf Dinge wie Energie- oder Wasserversorgung.
Die Idee des Gesetzes ist, dass es zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten in Kraft tritt. Dadurch soll eine Vorabprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht sichergestellt werden.