Selbst ein Glas Glühwein kann zu viel sein
Ob Weihnachtsfeier oder Weihnachtsmarkt: Für viele Menschen ist Alkohol ein Muss. Wenn Sie trotzdem Auto fahren möchten, vermeiden Sie es am besten ganz. Für alle, die bereits eine Gedächtnislücke haben, hier die effektiven Blutalkoholgrenzen.
Uff, so kalt. Dennoch ist ein Besuch der Weihnachtsmärkte ein Muss. heute oder morgen. Dann fahre nach Hause. Es würde doch sicher nicht schaden, sich mit einem Glas Glühwein aufzuwärmen? Aber.
Grundsätzlich empfiehlt der TÜV Thüringen auch in der Weihnachtszeit jedem, der Auto, E-Scooter oder Motorrad fahren möchte, alkoholfreie Getränke zu sich zu nehmen. Selbst ein Glas Glühwein kann zu viel sein.
Ein Beispiel: Je nach Rezept und Alkoholgehalt könnte die Blutalkoholkonzentration eines 80 kg schweren Mannes nach dem Trinken eines Glases Glühwein über den kritischen Grenzwert von 0,3 Promille ansteigen.
Das heißt: Wenn Sie unsicher im Straßenverkehr fahren oder in einen Unfall verwickelt werden, drohen Ihnen ab diesem Wert Strafen und Ihr Führerschein kann gefährdet sein.
Bußgelder und hohe Strafen schon nach wenigen Drinks
Liegen keine Störungssymptome vor, gilt beim Fahren eines Autos, Motorrads oder Elektrorollers die Promillegrenze von 0,5 Promille. Ersttäter mit einem Blutalkoholgehalt von weniger als 0,5 % drohen in Flensburg ein einmonatiges Fahrverbot, ein Bußgeld von 500 Euro und zwei Strafpunkte.
Im Wiederholungsfall wird beim zweiten Mal eine Gebühr von 1.000 € und beim dritten Mal 1.500 € erhoben. Hinzu kamen ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Strafpunkte. Diese Grenze kann laut TÜV Thüringen bereits mit einem zweiten Glas Glühwein erreicht werden.
Wenn Ihr Blutalkoholwert 1,1 Promille oder mehr beträgt, gelten Sie als völlig fahruntüchtig und es handelt sich somit um eine Straftat. Dann drohen Ihnen drei Punkte, ein Führerscheinentzug und eine Geld- oder Gefängnisstrafe. Schon ein viertes Glas Glühwein reicht aus, um diesen Wert zu erreichen.
Laut Bußgeldkatalog gilt die Promillegrenze auch für Fahranfänger auf Bewährung und für alle Personen unter 21 Jahren. Wer gegen diese Regelungen verstößt, wird unter anderem mit einem Bußgeld von 250 € und einem Abzug von 1 Flensburger Punkt bestraft.
Auch betrunken Fahrrad fahren ist keine gute Idee
Der Deutsche Universal-Radsport-Club erklärte, dass selbst wer Fahrrad fährt, Gefahr läuft, seinen Führerschein zu verlieren, wenn man betrunken ist. Die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit und damit die Begehung einer Straftat liegt lediglich bei 1,6 pro 1.000. Aber auch unterhalb dieser Norm können Radfahrer bei Verstößen mit einer Gebühr rechnen.
Wenn Sie bei einem Drink feiern möchten, denken Sie am besten vorher darüber nach, sicher nach Hause zu kommen – zum Beispiel mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi. Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften sollte man sich darauf einigen, wer wach und am Steuer sitzt.
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Quelle: www.ntv.de