Am Freitag (10:00 Uhr) setzt das Amtsgericht Neubrandenburg das Berufungsverfahren gegen einen Polizisten und seine mutmaßlichen Mitverschwörer fort. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, einen Mann aus Marcin (Mecklenburgische Seenplatte) schwer misshandelt zu haben, bevor er ihn in seine Wohnung geschleppt und dort hilflos zurückgelassen hat. Die Staatsanwaltschaft hat für das wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Duo Haftstrafen von einem Jahr und acht Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährungsmöglichkeit beantragt. Die Verteidiger fordern einen Freispruch.
Die Berufungsabteilung des Bezirksgerichts will am Freitag eine weitere Beweisaufnahme. Kurz vor der Urteilsverkündung ließ sich die Frau des angeklagten Beamten von ihrem Anwalt sagen, dass sie immer noch aussagen wolle. Nach Angaben des Angeklagten hat das Opfer die Frau des 57-jährigen Polizisten in der Silvesternacht sexuell belästigt. Deshalb haben sie ihn rausgeschmissen. Die Frau betrieb damals einen Vergnügungspark in Marcin, wo die Gewalt ihren Anfang genommen haben soll.
Die Verteidigung hofft, dass die Frau die Version des Angeklagten bestätigt. Derzeit sieht es die Staatsanwaltschaft nur als „Schutzbeschwerde“ an. Das Opfer überlebte und erschien als Nebenkläger vor Gericht. Dem Beamten wurde der Verlust des Arbeitsplatzes und des Beamtenstatus angedroht.