Schulzulassungen
Der erste Schultag ist ein sehr wichtiger Tag im Leben eines Kindes. In der Schule wird er nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen lernen, sondern auch viele Freunde finden. Deshalb feiern viele Schulen und Familien den ersten Schultag mit besonderen Festen. Aber vorher gibt es noch einige Dinge, auf die man sich vorbereiten muss. Wann Ihr Kind eingeschult werden kann und was für den ersten Schultag erforderlich ist, erfahren Sie hier.
Vor dem Schuleintritt findet die sogenannte Aufnahmeprüfung statt.
Was muss ich wissen?
Was ist Zulassung?
Das Wort „Einschreibung“ bezieht sich auf den ersten Schultag eines Kindes. Deshalb wird es manchmal auch „Kinder unterrichten“ genannt. In einigen Bundesländern ist dieser Tag ein kleines Fest für Kinder und findet sogar an einem Samstag statt. Auch in anderen Bundesländern ist dieser Tag ein besonderes Ereignis, allerdings beginnen Studienanfänger in der Regel während des regulären Schultags mit der Schule. Der Termin für den ersten Schultag variiert je nach Bundesland. Die Schulaufnahme erfolgt in der Regel einige Tage vor oder nach Beginn des neuen Schuljahres, in allen Bundesländern beginnt die Aufnahme nach den Sommerferien. Den genauen Beginn des neuen Schuljahres erfahren Sie unter schulferien.org.
Erster Schultag Jede Schule gestaltet ihren eigenen Prozess, daher unterscheidet sich der Prozess oft von Schule zu Schule. Im Allgemeinen wird es von der Schulleitung und den Schulleitern begrüßt. Einige Schulen veranstalten auch gemeinsame Gottesdienste. Ob für Ihr Kind eine Teilnahmepflicht besteht, erfahren Sie bei der Schulleitung. Dies wird Schülern und Eltern in der Regel auf freiwilliger Basis angeboten. Nach der Zeremonie kamen die Kinder in das neue Klassenzimmer und lernten ihre Klassenkameraden und Klassenlehrer kennen. Dort stellte die Schulleiterin den Kindern den ersten Schultag vor und führte sie durch das Lehrgebäude. Viele Schulen versuchen, den ersten Schultag für die Kinder angenehm und besonders zu gestalten.
Wie alt muss mein Kind mindestens sein, damit es eingeschult werden kann?
In Deutschland gilt für jedes Kind ab dem 6. Lebensjahr die Schulpflicht. Das bedeutet, dass alle Kinder ab 6 Jahren zur Schule gehen müssen. In Deutschland verwalten die Bundesländer ihre eigenen Schulsysteme. Deshalb gibt es in Deutschland viele unterschiedliche Regeln, wann Kinder zur Schule gehen dürfen.
Wann Ihr Kind zur Schule gehen kann, hängt davon ab, in welchem Bundesstaat Sie leben. Die Bundesländer haben sogenannte Fristen. Wenn Ihr Kind fristgerecht das 6. Lebensjahr vollendet, kann es in der Regel eingeschult werden. Vor Schulbeginn findet eine Aufnahmeprüfung statt. Alle Kinder sind zur Teilnahme verpflichtet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Aufnahmeprüfung“.
Im Folgenden finden Sie die aktuellen Fristen für jedes Bundesland (Stand 2023):
- 30. Juni: Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holland Lstein
- 01. Juli: Hamburg, Hessen
- 01. August: Thüringen
- 31. August: Rheinland-Pfalz
- 30. September: Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Wie melde ich mein Kind zur Schule an?
Das hängt vom Status ab. Der Status variiert. Wie Sie Ihr Kind zum Schulstart in Ihrem Bundesland anmelden, erfahren Sie in unserem Kapitel zu den einzelnen Bundeslandschulsystemen. Diese finden Sie unten aufgeführt. Die spezifischen Regelungen für Ihr Bundesland finden Sie im Abschnitt „Wo und wie kann ich mein Kind zur Schule anmelden?“
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg- Vorpommern
- Land Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland- Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Abb. Lingen
Meine Kinder sprechen noch kein Deutsch. Können sie mit der Schule beginnen?
Die Bundesländer entscheiden, ob Ihr Kind mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen eingeschult werden kann. Daher gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen. In einigen Bundesländern gibt es Angebote zur Tagesbetreuung für Kinder, die kein Deutsch sprechen. In anderen Bundesländern erhalten Schüler, die wenig oder kein Deutsch sprechen, in der Schule Deutschkurse. Dabei kann es sich um Spezialkurse oder Zusatzkurse handeln.
Es ist am besten, sich so früh wie möglich beraten zu lassen. Wenn Ihr Kind eine Kindertagesstätte besucht, können Ihnen Erzieher helfen. Sie können sich auch an den Jugendmigrationsdienst oder Eltern-Hotline um Rat. Das Personal dort spricht mehrere Sprachen. Die Beratung ist kostenlos.
Wie Sie Ihr Kind bei der Vorbereitung auf die Deutschprüfung unterstützen können, erfahren Sie in unserem „Kapitel „Schulzulassungen“ ” .
Kann mein Kind eingeschult werden, wenn das Schuljahr bereits begonnen hat?
Wenn Sie in diesem Schuljahr nach Deutschland kommen oder innerhalb Deutschlands umziehen, muss Ihr Kind nicht ein ganzes Jahr warten. Schulen können auch während des Schuljahres öffnen.Das akademische Jahr in Deutschland beginnt und endet im Sommer. Die genauen Startzeiten variieren je nach Bundesstaat. Auf schulferien.org finden Sie die genauen Termine für jedes Bundesland.
Wenn Ihr Kind im Laufe des Schuljahres eingeschult werden soll, besprechen Sie dies am besten mit der Schule, die Ihr Kind besuchen soll. Dort erfahren Sie auch, wie Sie Ihr Kind anmelden und ob Ihr Kind die Aufnahmeprüfung absolvieren muss. An welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie leben. In einigen Bundesländern wird Ihr Kind einer Schule in Ihrer Nähe zugewiesen. In anderen Bundesländern können Sie Ihre Schule selbst wählen. In der Regel werden Sie hierüber schriftlich informiert. Wie Sie Ihr Kind für die Schule anmelden, erfahren Sie im Abschnitt „Wie melde ich mein Kind für die Schule an?“
Kann mein Kind ab dem 5. Lebensjahr in die Schule gehen? 7 ?
Ja, Ihr Kind kann früher oder später in die Schule gehen.
Sie können Ihr Kind ab dem 5. Lebensjahr für die Schule anmelden. Jüngere Kinder können noch nicht zur Schule gehen. Die konkreten Regelungen für den Schuleintritt im Alter von 5 Jahren sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Erkundigen Sie sich am besten bei der Schule, die Ihr Kind besuchen wird, nach den konkreten Regeln. Hierfür müssen Sie in der Regel einen Antrag bei der Schule einreichen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind noch nicht schulreif ist, kann es erst mit 7 Jahren in die Schule gehen. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen. Wie Sie die spätere Einschulung Ihres Kindes beantragen können, regelt jedes Bundesland. Normalerweise müssen Sie ein Formular ausfüllen. Diese Informationen erhalten Sie in der Regel in der Schule Ihres Kindes. Fragen Sie sie, was genau Sie tun müssen. Fragen Sie mindestens sechs Monate vor Beginn des neuen Schuljahres nach. So haben Sie genügend Zeit, alle Ihre Dateien zu bearbeiten. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, können Sie sich an die Beratungsstelle wenden. Die Adresse finden Sie im Bereich „Wo finde ich Beratung und Unterstützung?“.
Kann mein Kind eingeschult werden, wenn wir keinen sicheren Aufenthaltstitel haben?
Ja, jedes Kind kann zum Studieren nach Deutschland kommen. Dies ist in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt. Alle Kinder in Deutschland können auch die Schule besuchen. Allerdings sind die konkreten Regelungen in jedem Bundesland unterschiedlich.
Weitere Informationen zu den Regelungen in Ihrem Bundesland finden Sie in unserem Kapitel zu den Schulsystemen der einzelnen Bundesländer. Diese finden Sie unten aufgeführt. Im Abschnitt „Wann müssen Flüchtlingskinder zur Schule gehen?“ finden Sie die spezifischen Regelungen für Ihr Bundesland.
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg- Vorpommern
- NiedersachsenSen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Abb. Lingen
Was braucht mein Kind? mit der Schule beginnen?
Es gibt ein paar Dinge, die Sie vor Schulbeginn besorgen müssen. Was genau das ist, erfahren Sie in der Regel bei Ihrer Schule. Oft erhalten Sie eine Liste mit allem, was Sie brauchen. Ihr Kind benötigt zum Beispiel eine Schultasche, ein Federmäppchen mit Buntstiften und Bleistiften, einen Aquarellkasten und Schulhefte. Sie müssen diese Artikel vor dem ersten Schultag kaufen. Auch Ihr Kind sollte Sportkleidung tragen. All diese neuen Dinge sind normalerweise teuer. Wo Sie Unterstützung bekommen können, erfahren Sie in der Rubrik „Ich habe nicht genug Geld, um alle meine Schulmaterialien zu kaufen“. Wo kann man Hilfe bekommen? „
Außerdem erhält jedes Kind am ersten Schultag eine „Tüte“. Sie können Schultüten kaufen oder selbst basteln. In manchen Kindertagesstätten treffen sich die Eltern vor Schulbeginn, um die Schule zu umrunden. in eine Kegelform formen. Fragen Sie in der Kindertagesstätte Ihres Kindes, ob die Mitarbeiter dort gemeinsam mit den Eltern Schultüten herstellen. Anleitungen finden Sie auch im Internet. Zum Beispiel unter Bastel- und Designseite. Oder verwenden Sie den Suchbegriff „Schultüten basteln“ auf YouTube.
Ich kann nicht alle Schulmaterialien selbst kaufen. Wo kann ich das? Hilfe finden?
Viele der neuen Dinge, die zum Schulstart nötig sind, können viel Geld kosten. Wenn Sie finanzielle Unterstützung von einem Sozialamt oder einem Jobcenter erhalten, beispielsweise aus Bürgergeldern, können Sie diese bekommen Förderung durch den Staat. Erhalten Sie Hilfe beim Schulweg. Diese Hilfe ist Teil unseres Bildungs- und Engagement-Pakets. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bildung und Engagement Packen Weitere relevante Informationen finden Sie im Kapitel.
In einigen Städten gibt es auch Unterstützungsangebote vor Ort. Fragen Sie am besten bei der Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder in der Schule Ihres Kindes. Das können Sie Rat und Unterstützung finden? In der Rubrik „Hilfe“ finden Sie die Beratungsstelle in Ihrer Region.
Wo finden Sie Beratung und Unterstützung?
Adresse: Jugendausländeramt und Elternhotline finden Sie Rat und Unterstützung. Mitarbeiter verschiedene Sprachen sprechen. Die Hilfe ist kostenlos.
Sie finden sie unter Website des Bundesverbandes für Bildungsfragen. Dort können Sie auch nach Angeboten in Ihrer Sprache suchen.
Wenn Sie Fragen zu bestimmten Familien- und Kinderthemen haben, finden Sie diese hier Bei Deutscher Verband für Jugend- und Eheberatung geeignete Beratungsstelle. Geben Sie dazu ein Geben Sie im mittleren Feld Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie im Dropdown-Menü links ein Thema aus. Anschließend erhalten Sie eine Liste möglicher Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Wichtig
Egal, ob Sie im ländlichen Raum wohnen, ob in der Stadt oder in der Stadt, es gibt einiges zu beachten, wenn Ihre Kinder zur Schule gehen. Die Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen hat einige Tipps und Übungen zusammengestellt, damit Ihr Kind sicher zur Schule kommt.