Die Berliner Bildungsverwaltung geht davon aus, dass Schulen von der Möglichkeit eines Verbots palästinensischer Symbolik Gebrauch machen. «Wir gehen davon aus, dass Schulen, an denen sich Probleme geballt haben, das auch nutzen», sagte ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage. Daten dazu lägen noch nicht vor.
Von Schulleitungen gebe es aber grundsätzlich positives Feedback im Hinblick auf die rechtliche Möglichkeit von Verboten, auf die Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) am vergangenen Freitag hingewiesen hatte. Es sei der Wunsch vieler Schulen gewesen, mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Fälle zu erhalten, bei denen sie eine Gefährdung des Schulfriedens sehen.
Günther-Wünsch hatte klargestellt, dass Schulen Symbole, Äußerungen und Handlungen verbieten dürfen, wenn diese als Befürwortung oder Billigung der Terrorangriffe auf Israel oder als Unterstützung der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas gewertet werden können. Solche Handlungen stellten in der aktuellen Situation eine Gefährdung des Schulfriedens dar, hieß es in einem Schreiben der Politikerin an Schulleitungen. Rechtsgrundlage sei das Schulgesetz.
Laut dem Schreiben betrifft das Verbot nicht nur Hamas-Zeichen oder die Verbreitung von Hamas-Videos, was ohnehin strafrechtlich relevant sein könne. Vielmehr gehe es auch um «Symbole, Gesten und Meinungsäußerungen, die die Grenze zur Strafbarkeit noch nicht erreichen». Als Beispiele wurden das Tragen des Palästinensertuchs genannt, Aufkleber und Sticker mit Aufschriften wie «Free Palestine» oder eine Landkarte Israels in den Farben Palästinas.
Politiker der SPD, also des Koalitionspartners der CDU, hatten Günther-Wünschs Vorgehen als nicht zielführend kritisiert. Sie äußerten zudem verfassungsrechtliche Bedenken.