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Schule: keine unzulässige Beeinflussung des Spiels

Verwaltungsgericht Hannover
Das Fachgerichtszentrum, in dem auch das Verwaltungsgericht untergebracht ist.

Politische Theaterstücke dürfen in Schulen aufgeführt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch. Die Alternative für Niedersachsen klagte im Mai 2019 gegen das Bildungsministerium gegen die Aufführung des Theaterstücks „Danke, Alternative“ an einer Schule in Osnabrück. Die Schüler hätten die Rhetorik der Partei kritisch gesehen, erklärte das Gericht. Die Alternative für Deutschland wird vom Verfassungsschutz bundesweit als rechtsextremistischer Tatverdächtiger geführt und beobachtet.

Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt werden.

Nach Angaben des Gerichts rügte die AfD, dass Theateraufführungen durch inakzeptable Parteilichkeit die Neutralität des Staates verletzten. Während Lehrer dafür sorgen müssen, dass alle zulässigen politischen Positionen im Unterricht geäußert werden können, müssen sie beleidigende und rechtswidrige Äußerungen zurückweisen und verhindern. Schulen sind keine Orte der politischen Betätigung. Das Gericht wies diese Begründung zurück. Das Stück ist kein Stück für Lehrer, die politische Ansichten äußern.

Das Stück wurde von den Studierenden selbständig gestaltet, inhaltliche Einflüsse durch den Dozenten gab es nicht. Der Lehrer ist auch nicht verpflichtet, die Entstehung und Aufführung des Stückes zu verhindern. Das Stück unterliegt der künstlerischen Freiheit der Studierenden. Auch das politische Drama ist durch die Kunstfreiheit geschützt.

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