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Strafprozess
Eine Ausgabe der Strafprozessordnung liegt in einem Gerichtssaal.

Im Mordprozess gegen einen Mann aus Obernkirchen, der eine Geschäftsfrau getötet haben soll, wird am Donnerstag (9.15 Uhr) ein Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft forderte beim Landgericht Bückeburg eine lebenslange Haftstrafe – und die Feststellung der konkreten Schwere der Tat. Ende Juni 2022 wurde die 75-Jährige tot in ihrem Schreibwarenladen in Obernkirchen, einer niedersächsischen Kleinstadt nahe der nordrhein-westfälischen Grenze, aufgefunden. Der Körper war nackt und seine Kleidung fehlte.

Die Staatsanwaltschaft geht laut einer Gerichtssprecherin von einem heimtückischen Mord zur sexuellen Befriedigung aus. Außerdem wurde der Mord begangen, um das Verbrechen zu vertuschen. Der damals 45-jährige Deutsche soll die alte Frau vor dem Mord gezwungen haben, ihm Geld zu geben. Nebenkläger, die die beiden erwachsenen Söhne des Opfers vertraten, schlossen sich der Anklage an. Die Verteidigung fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen schweren Raubes und Brandstiftung.

Nach Angaben des Angeklagten soll ein Drogendealer aus Bielefeld die Frau getötet haben. Der Mann bat ihn, Geld aus dem Laden zu nehmen, um die Schulden zu begleichen. In der Mordnacht soll der Angeklagte versucht haben, sich das Leben zu nehmen, indem er sein Haus in Brand gesteckt hat.

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