Die NRW-Polizei hat seit dem landesweiten Start im vergangenen November schon mehr als 700 Vernehmungen online vorgenommen. Laut Landeskriminalamt (LKA) sind die Befragungen von Zeugen oder Opfern via Videokonferenz deutschlandweit einzigartig.
Der Sinn der Online-Vernehmungen besteht laut LKA darin, «dem Anzuhörenden den Weg auf eine Wache zu ersparen, so dass dieser der Vernehmung quasi von jedem Ort (mit Internetanbindung) aus beiwohnen kann». So gehe alles schneller und einfacher und die Erinnerungen sind noch frisch.
Ein Beispiel: Nach einer Schlägerei in der Düsseldorfer Altstadt konnte laut LKA ein Zeuge, der in einer anderen Stadt lebt, per Online-Vernehmung durch die Polizei Düsseldorf befragt werden. Normalerweise hätte der Zeuge bei der Polizei in seiner Heimatstadt vorbeikommen müssen, wo ein Beamter ihn vernommen hätte, der vorher von den Kollegen in Düsseldorf in den Fall eingeführt worden wäre.
Auch nach Unfallfluchten wird das neue Werkzeug laut LKA oft genutzt: «Denn häufig leben Betroffene nicht im örtlichen Bereich des «Tatorts» und können mittels Online-Vernehmung zum Erlebten angehört werden.» Ein anderes Beispiel: Die Ermittlungskommission (EK) zu den Vorfällen vor und während der Räumung des Braunkohledorfs Lützerath hat Dutzende Polizisten via Video als Zeugen vernommen – weil Beamte aus ganz Deutschland im Januar bei dem Einsatz dabei waren.
«NRW ist mit dem Verfahren derzeit bundesweit führend», betonte eine Sprecherin des LKA. Demnach haben bisher rund 3000 Ermittlerinnen und Ermittler die Berechtigung zur Durchführung der Online-Vernehmung bekommen.