Nach der Festnahme der Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann will das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in Kürze eine Vorentscheidung über ihre berufliche Zukunft treffen. Eine Gerichtssprecherin sagte der dpa, das Dienstgericht könne innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen über das Eilverfahren entscheiden, das auf eine vorübergehende Aussetzung der Diensttätigkeit abziele, und kündigte an, mit allen Mitteln dafür zu sorgen, dass Marsak-Wen Kerman nicht mehr dienstfähig wird als Richter, er bekommt auch kein Geld mehr.
Dazu gehört auch ein Eilantrag beim OVG mit Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Letztere weigerte sich im Oktober vergangenen Jahres, die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete in den Ruhestand zu versetzen, unter anderem mit Verweis auf ihre politischen Reden über Flüchtlinge im Bundestag. Wann die Berufung verhandelt wird, war laut einer OVG-Sprecherin unklar.
Malsack-Winkemann wurde im vergangenen Dezember bei einer Großrazzia auf dem Gelände der “Reichsbürger” festgenommen und sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Von 2017 bis 2021 war sie AfD-Abgeordnete im Deutschen Bundestag, im März 2022 kehrte sie in die Justiz zurück. Justizsenator Crake hat erfolglos versucht, dies zu verhindern. Nach ihrer Inhaftierung leitete das Landgericht Berlin ein Disziplinarverfahren gegen sie ein. Außerdem wurde der Rechtsanwalt von der Zivilkammer 19a, die Bausachen behandelt, ausgeschlossen.