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Schnelle Hilfe bei Lebensgefahr: App alarmiert Ersthelfer

Erste Hilfe-App
In der Integrierten Leitstelle Freiburg Breisgau-Hochschwarzwald wird eine Smartphone-App gezeigt, mit der Betroffene bei einem Herzstillstand möglichst schnell Hilfe bekommen sollen.

Im Falle eines medizinischen Notfalls sollen Ersthelfer, die über eine Smartphone-App Alarm schlagen, dabei helfen, Leben zu retten, bis die Rettungskräfte vor Ort eintreffen. Nach Angaben des Innenministeriums hat die Integrierte Leitstelle im Jahr 2022 die Freiwilligen auf diese Weise fast 7.800 Mal benachrichtigt. Vor zwei Jahren waren es nur rund 3.250 Fälle, wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Liberaldemokraten im Landtag hervorgeht. Damals wurden diese Projekte erst nach und nach ins Leben gerufen. Die Region Freiburg/Breisgau/Oberschwarzwald verzeichnete im vergangenen Jahr mit fast 2.000 die meisten Alarme.

Die Liberaldemokraten fordern von der Landesregierung mehr Mittel für ein neues Warnsystem, in dem Menschen in der nächsten Nachbarschaft registriert werden. Im Falle eines möglichen Herzstillstands nutzen Ersthelfer Smartphones, um den Unfallort zu lokalisieren und dorthin zu navigieren. Zu den dringendsten Aufgaben dort gehören die Herzmassage, der Einsatz eines Defibrillators und die Benachrichtigung des Rettungsdienstes. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist eine schnelle Erstversorgung besonders wichtig, da sich die Chance auf eine erfolgreiche Wiederbelebung erheblich verringert, wenn Laien sofort eine Wiederbelebung durchführen.

Die Apps ermöglichen es Rettern, innerhalb der Hälfte der gesetzlichen Frist, durchschnittlich fünf bis sieben Minuten, vor Ort zu reagieren, so die FDP. Den Vorgaben des Landes zufolge ist Hilfe derzeit „möglichst nicht länger als 10 Minuten und maximal 15 Minuten“ möglich. Das Land wollte die Frist für 95 Prozent der Fälle auf 12 Minuten festlegen, scheiterte jedoch vor Gericht.

Etwa 4.500 Menschen (letztes Jahr: ca. 3.300) sind als Ersthelfer registriert. Hierfür sind Mindestqualifikationen erforderlich. Zu den anspruchsberechtigten Personen zählen geschultes hauptamtliches oder ehrenamtliches Personal im Rettungs- oder Sanitätsdienst einer Hilfsorganisation, Krankenhausmitarbeiter mit medizinischer Ausbildung und Reanimationsausbildung sowie Angehörige der Feuerwehr.

Drei Systeme für Smartphones – Alarme in Baden-Württemberg: Hauptsächlich die App „Erster AED“ der Landesinitiative der Rettungsschwimmer der Regionen Aalen, Freiburg und Heilbronn, gefolgt von „Mobiler Retter“ (im (Bezirksrettungsdienst Neckar-Odenwald) und „Corhelp3r“ (Göppingen). Auch andere Städte wie Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Tübingen hoffen nach Angaben des Ministeriums auf ein Nachziehen. Das Land strebt die Schaffung einer übergreifenden Hilfsorganisation an, die Ersthelfer über Smartphones umfassend und einheitlich alarmiert.

„Gerade dort, wo solche Systeme noch nicht existieren, sollte das Land Anreize schaffen, ohne die Bodenrettungsdienste zu vernachlässigen“, drückt Nico Weinmann, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, aus. Das Innenministerium sieht sich jedoch nicht verpflichtet, Geld für professionelle ehrenamtliche Rettungsdienste auszugeben.

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