Energie - Schleswig-Holstein will die Windenergie deutlich ausbauen
Es wird erwartet, dass in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 eine große Zahl an Windkraftanlagen zwischen Nordsee und Ostsee im Einsatz sein wird. Die schwarz-grüne Landesregierung will die installierte Leistung der Onshore-Windenergie auf 15 GW steigern. „Um das zu erreichen, müssen wir stärker als bisher in Naturschutzfragen eingreifen und andere Schwerpunktgebiete ausweisen“, sagte Innenministerin Sabine Suterling-Wacke (CDU) am Dienstag.
Bisher wurden zwei Prozent des Landes als Windkraftanlagen-Gebiet ausgewiesen. Die Zukunft soll bei drei Prozent liegen. Das entspricht zusätzlichen 160 Quadratkilometern. Zum Vergleich: Das ist deutlich größer als das Kieler Stadtgebiet, das nach Angaben der Landeshauptstadt knapp 119 Quadratkilometer groß ist.
Anfang Juli waren auf dem nördlichen Festland 3.119 Windkraftanlagen in Betrieb. Ihre gesamte Stromerzeugungskapazität beträgt 7,9 GW. Weitere 369 Standorte wurden genehmigt. Sie werden die Windkraft-Leistung um 1,9 GW steigern. Nach Angaben der Landesregierung wird das Ziel von 10 GW Onshore-Windkapazität bereits im Jahr 2025 erreicht. In einer Koalitionsvereinbarung hatten sich CDU und Grüne im vergangenen Jahr darauf geeinigt, die Onshore-Windkapazität auf 15 Gigawatt auszubauen. Weitere 5 Gigawatt entsprechen der Erzeugungskapazität mehrerer Kernkraftwerke.
Spätestens 2027 hofft Schwarz-Grün auf einen neuen Regionalplan für Windkraftanlagen. Für bestehende Anlagen liegt das Ziel bei 10 GW. Der Abstand der Anlage zu Häusern soll unverändert bleiben – weiterhin 400 Meter zu einzelnen Häusern, 800 Meter und 1000 Meter zu Dörfern und Städten.
Es wurden Eingriffe zum Landschafts- und Artenschutz sowie zum Denkmalschutz durchgeführt. „Der Ausbau erneuerbarer Energien liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). „Wir haben Kompromisse bei der Abwägung von Schutzgütern zugunsten des Klimaschutzes eingegangen.“ Windkraftanlagen bleiben in Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz weiterhin verboten. „Klimaschutz und Naturschutz sind zwei Seiten derselben Medaille.“
Konkret schließt das Bündnis Landschaftsschutzgebiete bei der Ausweisung von Vorranggebieten nicht mehr pauschal aus. Es passt den Abstand zum Wald an dessen ökologischen Wert an. Es reduziert teilweise Schutzgebiete rund um große Vogelbrutgebiete. Auch Naturschutzgebiete haben sich verändert. Die Regierung wird die entwickelten Standards voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 zusammen mit einem Entwurf eines neuen Windkraftplans veröffentlichen.
Abgegrenzte Windkraftgebiete sollen grundsätzlich erhalten bleiben. Künftig müssen Windkraftanlagen nicht mehr dreimal so hoch sein wie Wohngebäude und fünfmal so hoch wie Siedlungen. Es gibt auch keine Höhenbeschränkung. Zukünftig können auch ältere Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten durch neuere, leistungsstärkere Anlagen ersetzt (Repowering) werden. Allerdings dürfen dadurch weder öffentliche Belange noch raumplanerische Ziele gefährdet werden.
Nach bisherigen Angaben des Statistikamtes Nord belief sich die Stromerzeugungskapazität Schleswig-Holsteins im Jahr 2022 auf rund 29,8 Millionen Megawattstunden (MWh), was einer Steigerung von 24,2 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. 26 Millionen MWh aus erneuerbaren Energiequellen. Laut Statistikern ist der Stromverbrauch des Landes (ca. 15,2 Mio. MWh) rechnerisch zu etwa 170 % gedeckt. Allein Onshore-Windkraftanlagen erzeugen 14,2 Millionen MWh Strom, was nahezu dem Gesamtverbrauch des Landes entspricht.
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Quelle: www.stern.de