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Schlafende Frau mit Hammer getötet – lebenslange Haftstrafe

Ein Rentner tötete seine schlafende Frau brutal mit einem Hammer. Anscheinend aus Sorge vor einer hohen Verschuldung im späteren Leben. Die Gerichte waren ratlos und mit Verwirrung konfrontiert.

Ein 75-jähriger Mann wurde wegen Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Foto.aussiedlerbote.de
Ein 75-jähriger Mann wurde wegen Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Foto.aussiedlerbote.de

Prozess - Schlafende Frau mit Hammer getötet – lebenslange Haftstrafe

Sechs Monate nach dem tragischen Tod einer 73-jährigen Frau in Filsen verurteilte das Landgericht Mönchengladbach ihren Ehemann wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Der 75-jährige Rentner gab zu, Ende Mai seine schlafende Frau mit einem Hammer getötet zu haben.

Nach eigenen Angaben hoffte der Rentner, sie aus der Armut ihrer späteren Jahre zu retten. Das Paar war hoch verschuldet, da es immer wieder versuchte, seinen 47-jährigen Sohn finanziell zu unterstützen, der chronisch krank war und in seiner Karriere scheiterte. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dass die Schulden sein Überleben bedrohten. Ihm blieb kein anderer Ausweg, als Maßnahmen zu ergreifen.

Das Gericht fand diese Argumentation schwer nachvollziehbar. Der Vorsitzende Richter Martin Alberring sagte auf Grundlage der Aussage eines Bankangestellten, die Schulden in Höhe von rund 32.000 Euro seien „selbst in diesem Alter tragbar“. „Wenn sie ihren heute 47-jährigen Sohn nicht so unterstützt hätten, hätte es überhaupt keinen Engpass gegeben“, warf er den Angeklagten vor. Aus gerichtlicher Sicht bleibt das Verbrechen rätselhaft. Das Motiv ist unklar.

Es gebe auch keine Hinweise auf ein emotionales Verhalten, sagte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. Das Paar hatte vor dem Vorfall nicht gestritten und der Rentner hatte nicht getrunken. Ein psychiatrischer Gutachter nannte den Mann zur Tatzeit voll verantwortlich. Der 75-Jährige gestand vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Quelle: www.stern.de

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