Schießerei in Trier muss neu verhandelt werden
Im Dezember 2020 fuhr Bernd W. mit seinem Auto durch eine Fußgängerzone in Trier und tötete dabei fünf Menschen. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Allerdings kam das Bundesgericht nun zum Schluss, dass das Urteil Rechtsfehler enthielt.
Der Prozess um die Schießerei in Trier, bei der fünf Menschen ums Leben kamen, muss teilweise wieder aufgenommen werden. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (BGH) wurde das Urteil des Landgerichts Trier aufgrund von Rechtsfehlern im Wesentlichen aufgehoben. Der BGH erklärt, dass der Berufung des Beklagten Bernd W. stattgegeben wird. Begründung: Das Bezirksgericht hat keinen Rechtsfehler begangen, als es davon ausgegangen ist, dass der Beklagte unter Umständen gehandelt hat, die seine Schuld erheblich mindern. Dies bedeutet, dass auch Entscheidungen über Rechtsfolgen aufgehoben werden müssen.
Bei den Ausschreitungen am 1. Dezember 2020 fuhr Bernd W. mit seinem SUV durch Fußgängerzonen in Trier und fuhr gezielt Passanten an. Bei dem Vorfall starben fünf Menschen, darunter ein Kleinkind. Dutzende weitere wurden verletzt.
Im August 2022 wurde W. vom Landgericht Trier wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht wies auch auf die Schwere der Straftat hin und ordnete die Unterbringung des 52-Jährigen in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an.
Experten zufolge leidet W. an paranoider Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen, was seine Schuldfähigkeit mildert. Der gelernte Elektriker schwieg während des einjährigen Prozesses zu den Vorwürfen. Einen Tag nach dem Urteil legten die Verteidiger des Schützen Berufung ein.
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Quelle: www.ntv.de